Coburg-Kronach: MdB Johannes Wagner (Die Grünen) – Finanzhilfen für Krankenhäuser – Krankenhaustransparenzgesetz
Die Situation deutscher Krankenhäuser ist weiterhin angespannt und viele Standorte schreiben rote Zahlen – in Bayern betrifft das sogar 9 von 10 Kliniken. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Krankenhaustransparenzgesetz bereits am 19. Oktober 2023 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, durch das kurzfristig 7,7 Milliarden Euro an dringend benötigten Liquiditätshilfen fließen sollten. Im November ist das Gesetz jedoch von einer Mehrheit der Länder im Bundesrat angehalten worden. Auch für die Erarbeitung der Krankenhausreform kann dies negative Folgen haben. Dazu äußert sich Johannes Wagner, Coburger Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Gesundheitsausschuss wie folgt:
„Die Verweigerungshaltung einiger Länder – darunter auch Bayern – ist nicht nachvollziehbar. Die Blockade der Länder schadet vor allem den ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Krankenhäusern, das betrifft uns auch ganz konkret hier in der Region. Als Coburger denke ich dabei an die wirtschaftlich schwierige Lage von Regiomed und an die Kliniken in Coburg und den angrenzenden Landkreisen. Dringend benötigte Liquiditätshilfen für die Krankenhäuser, die von den Ländern selbst zuletzt häufig gefordert wurden, werden somit verzögert. Im Gesetz sind Liquiditätshilfen in Höhe von 7,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Gleichzeitig versuchen einige Bundesländer offenbar, die nötige Krankenhausreform zu behindern, allen voran der Freistaat Bayern. Anders als von den Ländern kritisiert, war die Errichtung eines Transparenzverzeichnis (Krankenhaus-Atlas) bereits Gegenstand der zwischen Bund und Ländern geeinten Eckpunkte zur Krankenhausreform und somit Teil eines umfangreichen Verständigungsprozesses.
Sollte die Krankenhausreform scheitern, droht ein langsames und unkontrolliertes Sterben von Krankenhäusern in Deutschland – insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Dazu müssen alle Bundesländer konstruktiv an der Krankenhausreform mitwirken. Nur mit der Reform sichern wir auch in Zukunft eine bedarfsgerechte stationäre Gesundheitsversorgung.“
Leider halten die Behauptungen von MdB Johannes Wagner aus meiner Sicht als Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft keiner belastbaren Überprüfung stand:
Der Protest der Länder kommt nur nur aus Bayern. Im Gegenteil. Auch SPD- und Grün-geführte Landesregierungen lehnen die derzeitigen Vorschläge ab; übrigens ebenso wie auch alle 16 Landeskrankenhausgesellschaften.
Die in Aussicht gestellten Liquiditätshilfen, die übrigens niemals 7,7 Mrd. Euro entsprechen, würden keine einzige Insolvenz verhindern. Denn es ginge lediglich darum, dass bestehende Ansprüche nur etwas früher an die Kliniken ausbezahlt werden würden (so als ob das Weihnachtsgeld schon im Sommer gezahlt werden würde). In den Jahresergebnissen der Krankenhäuser würde keine Änderung geben und die erforderlichen bilanzwirksamen Defizitausgleiche der Krankenhausträger blieben gleich.
Wenn die Bundesregierung wirklich Insolvenzen und die finanzielle Notlage der Kliniken vor einer Reform anpacken wollte, müsste es ein Vorschaltgesetz geben, mit dem die regulären Erlöse der Kliniken (durch Erhöhung der sogenannten Basisfallwerte) je Behandlungsfall endlich auf das bisher nicht ausgeglichene Kostenniveau nach der Inflation seit 2022 angepasst werden. Genau dies tut die Bundesregierung aber nicht und gefährdet damit die Versorgungssicherheit.
Außerdem benötigen die Kliniken endlich Klarheit, wie nun die Krankenhausreform inhaltlich aussehen soll, die vor über einem Jahr angekündigt wurde. Viele Kliniken stehen in den Startlöchern, um einen Umbauprozess zu gestalten, der mehr Spezialisierung und eine stärkere ambulante Behandlung am Krankenhaus vorsieht.