Pilot­pro­jek­te zum „Gebäudetyp‑e“ u.a. in Bam­berg und Mainleus

Bay­erns Bau­mi­nis­ter Chris­ti­an Bern­rei­ter: „Wir stär­ken das inno­va­ti­ve Bauen“

Mehr Spiel­räu­me beim Bau­en: Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat mit einer Ände­rung der Baye­ri­schen Bau­ord­nung (Bay­BO) im Som­mer 2023 einen Grund­ge­dan­ken des „Gebäudetyps‑e“ im öffent­li­chen Recht umge­setzt. Nun star­ten in fast allen Regie­rungs­be­zir­ken Pilot­pro­jek­te. „Mit dem Erpro­ben des ‚Gebäudetyps‑e‘ stär­ken wir das inno­va­ti­ve Bau­en“, erklärt Bay­erns Bau­mi­nis­ter Chris­ti­an Bern­rei­ter. „Gera­de in der aktu­ell sehr ange­spann­ten Lage auf dem Woh­nungs­markt bie­ten wir der Bau­bran­che damit neben unse­rem Wohn­bau-Boos­ter eine wei­te­re Mög­lich­keit, Wohn­raum ein­fa­cher und bezahl­ba­rer zu rea­li­sie­ren ­­– hier sogar noch erwei­tert auf das kom­mu­na­le und staat­li­che Bau­en. Mit den Pilot­pro­jek­ten wol­len wir nun her­aus­fin­den, wie gut das in der Pra­xis funk­tio­niert. Das Inter­es­se ist groß.“ Am letz­ten Frei­tag hat im Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Woh­nen, Bau und Ver­kehr die Auf­takt­ver­an­stal­tung stattgefunden.

19 Bau­her­ren aus allen Ecken Bay­erns haben sich mit Pilot­pro­jek­ten gemel­det, dar­un­ter 15 Wohn­bau­pro­jek­te, drei kom­mu­na­le Schul­bau­pro­jek­te und ein Verwaltungsgebäude.

Pilot­pro­jek­te in Oberfranken

  • Bam­berg: Rei­hen­häu­ser auf dem ehe­ma­li­gen Mais­el­ge­län­de, Joseph-Stif­tung Bamberg
  • Main­leus: Woh­nen unter Shed­dä­chern, Markt Mainleus

Die Pilot­pro­jek­te sol­len neue Wege beschrei­ten, indem sie von gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, Tech­ni­schen Bau­be­stim­mun­gen und aner­kann­ten Regeln der Tech­nik abwei­chen, wo es sinn­voll ist und die Sicher­heit des Gebäu­des und sei­ner Bewoh­ner nicht beein­träch­tigt wird. Eini­ge Bau­her­ren wol­len bei­spiels­wei­se einen redu­zier­ten Schall­schutz oder eine ver­ein­fach­te Haus­tech­nik umset­zen, alter­na­ti­ve Bau­stof­fe ver­wen­den oder einen gerin­ge­ren Stell­platz­schlüs­sel aus­pro­bie­ren. Die Pilot­pro­jek­te wer­den wis­sen­schaft­lich beglei­tet und aus­ge­wer­tet. Ziel der Unter­su­chung ist es ins­be­son­de­re, die Wirk­sam­keit von bau­ord­nungs­recht­li­chen Erleich­te­run­gen in der Pra­xis zu erpro­ben und ggf. wei­te­ren Hand­lungs­be­darf zu identifizieren.

Der „Gebäudetyp‑e“ geht zurück auf eine Initia­ti­ve der Baye­ri­schen Archi­tek­ten­kam­mer, der sich auch die Baye­ri­sche Inge­nieu­re­kam­mer-Bau ange­schlos­sen hat. Bei­de Kam­mern unter­stüt­zen die Pilot­pro­jek­te mit ihrem Enga­ge­ment. Das Bau­en unter dem Schlag­wort „Gebäudetyp‑e“ zielt dar­auf ab, die Viel­zahl an Nor­men und Regel­wer­ken auf den Prüf­stand zu stel­len, um mit norm­re­du­zier­ten und abwei­chen­den Lösun­gen ein­fa­che­re und damit kos­ten­güns­ti­ge­re und res­sour­cen­scho­nen­de­re Gebäu­de errich­ten zu kön­nen. Im Som­mer 2023 hat das Baye­ri­sche Bau­mi­nis­te­ri­um dafür Arti­kel 63 Bay­BO von einer Ermes­sens­vor­schrift in eine Soll­vor­schrift umge­wan­delt, sodass nun Abwei­chun­gen regel­mä­ßig zuge­las­sen wer­den sol­len, ins­be­son­de­re bei Vor­ha­ben zur Erpro­bung neu­er Bau- und Wohn­for­men. Von gro­ßer Bedeu­tung für die dem „Gebäudetyp‑e“ zu Grun­de lie­gen­de Idee des ein­fa­chen Bau­ens wird aller­dings sein, ob es gelingt, auch im Zivil­recht Mög­lich­kei­ten für Abwei­chun­gen von den all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik zu schaffen.