Oberfränkische Kriminalpolizei warnt: „Lotto- und Glücksspiel im Internet kann strafbar sein“
Viele Bürgerinnen und Bürger erhielten zuletzt Strafanzeigen wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel. Die Überraschung bei den Betroffenen war meist groß, denn die Teilnehmer waren sich über das Unrecht oft gar nicht bewusst. Die Kriminalpolizei rät zu Vorsicht und genauer vorheriger Prüfung.
Viele Banken stellen im Rahmen ihrer Umsatzbetrachtungen fest, dass ihre Kunden Gutschriften von Glücksspielanbietern erhalten. Diese stammen oft aus dem Ausland und zwar überwiegend aus Malta. Die Beträge bewegen sich meist im zweistelligen Eurobereich. Bei der Bank entsteht aufgrund der festgestellten Kontobewegungen der Verdacht der Geldwäsche und sie erstattet Anzeige bei der Polizei. Tatsächlich werden die folgenden Ermittlungen bei der Kriminalpolizei aber wegen unerlaubten Glücksspiels geführt. Das Glücksspiel in Deutschland wird durch die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ reguliert. Da die Internetanbieter ihren Sitz häufig außerhalb Deutschlands haben, besteht auch in den meisten Fällen keine Erlaubnis zur Veranstaltung oder der Vermittlung von Glücksspielen im Internet. Wer daran teilnimmt macht sich also strafbar und zwar unabhängig von der Gewinnsumme. Die Plattformen sind kaum als illegal zu erkennen, da sie in deutscher Sprache verfasst sind, auf einen deutschen Anbieter verweisen oder eine deutsche Telefonnummer beinhalten.
Die oberfränkische Kriminalpolizei rät zur Vorsicht:
Alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 2021 verfügen, sind auf der sogenannten „White List“ zu finden. Hier können Sie bequem ihren Anbieter überprüfen. Schützen Sie sich vor Strafanzeige. Informieren Sie sich, bevor Sie an einem Glücks- oder Lottospiel im Internet teilnehmen über folgenden Link: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist
Neueste Kommentare