Fragen zur Grundsteuerreform – Bei Fragen an die Stadt Bayreuth wenden
An sämtliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit Grundbesitz im Stadtgebiet Bayreuth wurden aufgrund der vom Stadtrat im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 beschlossenen Änderung der Grundsteuerhebesätze mit Datum 27. September 2023 neue Bescheide über Grundabgaben versendet. Beim städtischen Kämmereiamt geht seither eine Fülle von Anfragen zu diesem Thema ein. Sie beziehen sich allerdings häufig nicht auf die mit Grundsteuerbescheid der Stadt Bayreuth umgesetzte Änderung der Grundsteuerhebesätze, sondern auf die durch die Finanzverwaltung im Zuge der zum 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform erlassenen beziehungsweise noch zu erlassenden Grundsteuerbescheide. Für Fragen hierzu ist nach wie vor ausschließlich die Bayerische Steuerverwaltung und hier das Finanzamt Bayreuth der zuständige Ansprechpartner.
Fragen zur Änderung der Grundsteuerhebesätze für die Stadt Bayreuth können selbstverständlich auch weiterhin per Post an die Stadt Bayreuth, Kämmereiamt – Haushalt und Steuern, Dr.-Franz-Straße 6, 95445 Bayreuth, oder per Mail an steuerabteilung@stadt.bayreuth.de erfolgen. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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