Erlanger GRÜNE beantragen ökologische Vorgaben für die Bebauungsplanung „Erweiterung Uni-Südgelände“
Der Bebauungsplan 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – soll demnächst dem Stadtrat als Billigungsbeschluss vorgelegt werden. Es sind auch Waldflächen für Bebauung vorgesehen, die klimatisch und ökologisch sehr wertvoll sind. „Wer die Klimakrise ernst nimmt, muss eine Bebauung dieser Flächen grundsätzlich hinterfragen“, so Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden Grünen Fraktionsvorsitzenden. Mit einem Antrag will die Grüne Stadtratsfraktion zumindest die Aufnahme von ökologischen Kritierien in den Bebauungsplan erreichen: weniger Versiegelung, Erhalt von Bäumen, Fassandenbegrünung und Vogelschutz, Verzicht auf Kalkschotter sowie ein optimiertes Energiekonzept, insbesondere für das geplante Rechenzentrum.
Antrag: Bebauungsplan 467 Erweiterung Uni-Südgelände Ost
Wir beantragen die folgenden Punkte in die Erläuterungen des Bebauungsplans 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – aufzunehmen:
- Zufahrten, Wege und Platzflächen auf den Baugrundstücken, in denen kein Schwerlastverkehr zu erwarten ist, sowie Feuerwehraufstellflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine Versiegelung des Bodens erforderlich ist. Das Material für die Tragschicht unter wasserdurchlässigen Belägen ist so zu wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist. Zulässig sind z. B. Rasengittersteine oder Pflastersteine mit Rasenfugen oder Trittflora (keine Splittfugen).
- Es werden keine Kalkschotter oder kalkhaltigen Materialien verwendet, um die Sandlebensräume und die angepasste Flora und Fauna zu schützen.
- Für die Bepflanzung der Freiflächen sind insektenfreundliche und klimaangepasste Pflanzen zu wählen. Die Pflege der sandigen Rasenflächen hat extensiv zu erfolgen.
- Als Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands der Populationen der Zauneidechse wird auf der Fläche Flur-Nr. xx, Gemarkung yy, Gemeinde zz Ersatzlebensraum im Umfang von mindestens 0,58 ha geschaffen. Um die Wirksamkeit der Maßnahme zum Erhalt der Population zu prüfen, wird ein 20 jähriges Monitoring festgelegt. Ebenso hat ein Monitoring zur Ersatzanbringung der vorhandenen Nistkästen zu erfolgen.
- Dachaufbauten / Anlagen für die Nutzung von Solarenergie PV-Module sollen bündig zur Dachkante ausgeführt werden um den vollen solaren Ertrag zu sichern. Es ist darauf zu achten, dass die Montagekonstruktion nicht sichtbar ist, ein gesonderter Sichtschutz ist nicht erforderlich.
- Fassadenbegrünungen sowie Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter sind an den Gebäuden vorzusehen. Für die Fassadenbegrünung sind ausreichend Pflanzflächen vorzusehen. Diese sind so anzulegen, dass eine ausreichende Bewässerung über Niederschläge und eingeleitete Dachentwässerung gewährleistet ist.
- Zum Schutz vor Vogelschlag an Glasfassaden sind große Glasflächen zu vermeiden. Allgemein sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen vor Vogelschlag anzuwenden, wie die Verwendung von sog. Vogelschutzglas.
- Die Kühlung an allen vorhandenen oder geplanten Rechenzentren ist nach dem neusten technischen Stand umzusetzen. Dabei sind Konzepte zur Nahwärmenutzung in Zusammenarbeit mit den ESTW zu entwickeln.
- Auf angrenzenden Flächen zum Naturschutzgebiet werden Parkierungsanlagen aller Art untersagt.
- Die Baufelder werden nur dort gerodet, wo auch konkret gebaut wird.
- Die Lärmschutzwände sind insektenfreundlich zu bepflanzen und begrünen.
Desweiteren bitten wir um die Zusicherung, dass in der Nähe der Sanddüne größtmögliche Sensibilität erfolgt und keine Befreiungen von der Freiflächengestaltungssatzung erfolgen.
Dr. Christian Eichenmüller, Sprecher für Umwelt & Klima & Nachhaltigkeit
Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende
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