Stadtratsfraktion der GRÜNEN in Bamberg: Chance auf mehr Grün am Schönleinsplatz?
Nach Beschluss zur Friedrichstraße: Grüne greifen Vorschlag des Bürgervereins Bamberg-Mitte auf
Großkronige Bäume in der Friedrichstraße als Einbahnstraße und damit bessere Luft und mehr Hitzeschutz im Sommer – das hat nicht geklappt. Die Bamberger Grünen bedauern dies zwar, akzeptieren aber den Beschluss der Mobilitätssenatsmitglieder, die sich mehrheitlich für eine weniger klimataugliche Variante ausgesprochen hatten.
Dass die künftige Gestaltung der Friedrichstraße klimatisch „keine wirklichen oder nur kleine Veränderungen“ bringen wird, bedauerte auch der mitgliederstarke und zuständige Bürgerverein Bamberg-Mitte in einer Stellungnahme – noch kurz vor der Beschlussfassung am Dienstag. Die daraus resultierenden Forderungen des Bürgervereins wiederum stoßen bei den Grünen auf volle Zustimmung.
Ersatzweise sollen nämlich die Grünflächen am Schönleinsplatz vergrößert werden, z.B. im Bereich des westlichen Schönleinsplatzes vor dem Hotel Bamberger Hof. Auf diesen Flächen befinden sich derzeit Fahrbahnen und Parkplätze für Pkws. Diesem Vorschlag kann auch Markus Schäfer, baupolitischer Grünen-Sprecher, viel abgewinnen: „Eine Entsiegelung an dieser Stelle wäre ein Grün-Gewinn für die Schwammstadt, könnte Regenwasser speichern und Hitze reduzieren. Zudem würde das städtebaulich bedeutsame Ensemble des Schönleinplatzes eine dringend benötigte Aufwertung erfahren. Wir brauchen mehr grüne Parks und schöne Plätze statt Parkplätze in der Innenstadt.“
Nicht zuletzt versprechen sich die Grünen davon auch eine Chance zur „stadtgesellschaftlichen Versöhnung“, wie Fraktionsvorsitzender Christian Hader es formuliert. „Die Debatte um die Friedrichstraße war zuletzt sehr aufgeheizt. Mehr Grün am Schönleinsplatz wäre ein Interessensausgleich zugunsten des Stadtklimas im doppelten Sinn.“ Dementsprechend haben Schäfer und Hader beantragt, den Vorschlag des Bürgervereins-Mitte in die weitere Planung des Areals mit einfließen zu lassen und dem Mobilitätssenat zum Beschluss vorzulegen.
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