Aktu­el­le Asyl­si­tua­ti­on im Land­kreis Lichtenfels

Zuwei­sungs­zah­len rei­ßen nicht ab; Erwei­te­rung der Not­un­ter­kunft Lich­ten­fels am Stand­ort Schney notwendig

Der Zustrom an Asyl­be­wer­bern reißt nicht ab – im Gegen­teil – das Zugangs­ge­sche­hen hat seit Sep­tem­ber 2023 mas­siv zuge­nom­men und ein Rück­gang des dra­ma­ti­schen Anstie­ges zeich­net sich der­zeit nicht ab. Die ANKER-Ein­rich­tung Ober­fran­ken hat aktu­ell mit einer Bele­gung von 2.707 Per­so­nen (Stand: 19.10.2023) bei einer Kapa­zi­tät von 1.500 Per­so­nen ein neu­es Rekord­hoch erreicht. Dem­entspre­chend hoch sind auch die Wei­ter­ver­tei­lun­gen auf die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te auf Basis des König­stei­ner Schlüssels.

Für den Bereich des Land­rats­amts Lich­ten­fels bedeu­tet dies kon­kret, dass die­ses seit Sep­tem­ber pro Monat mind. 55 Per­so­nen zur dezen­tra­len Unter­brin­gung zuge­wie­sen bekommt. Die Zuwei­sungs­zah­len ab Janu­ar sind noch nicht bekannt, eine Ent­span­nung der Lage ist jedoch nicht in Sicht. Der­zeit beher­bergt der Land­kreis Lich­ten­fels ins­ge­samt 861 Per­so­nen in staat­li­chen Unter­künf­ten, davon sind 521 Per­so­nen dezen­tral unter­ge­bracht (Zustän­dig­keit: Land­rats­amt Lich­ten­fels). Der Rest ver­teilt sich auf die bei­den Gemein­schafts­un­ter­künf­te, sog. GUs (Zustän­dig­keit: Regie­rung von Ober­fran­ken), sowie ein­zel­ne sons­ti­ge Unter­künf­te. In der dezen­tra­len Unter­brin­gung sind damit bereits nahe­zu 150 Per­so­nen mehr unter­ge­bracht, als in der Spit­ze in Jahr 2016.

Im Jahr 2023 hat das Land­rats­amt Lich­ten­fels (ohne ukrai­ni­sche Geflüch­te­te) bis jetzt bereits ins­ge­samt 365 Zuwei­sun­gen für die dezen­tra­le Unter­brin­gung erhal­ten. Bis Ende des Jah­res wird eine Zahl von 500 erreicht sein.

Das staat­li­che Land­rats­amt Lich­ten­fels wur­de daher, wie auch alle ande­ren baye­ri­schen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den, sei­tens des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern auf­ge­for­dert, zur Sicher­stel­lung der geord­ne­ten Auf­nah­me­fä­hig­keit Bay­erns zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten in der Grö­ßen­ord­nung von je 200 Plät­zen für die Not­fall­un­ter­brin­gung zu schaf­fen, die bei Bedarf Eng­päs­se abfe­dern können.

Par­al­lel muss die Akqui­se von neu­en (dezen­tra­len) Unter­künf­ten durch die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den wei­ter vor­an­ge­trie­ben werden.

Not­un­ter­kunft vorhalten

Wie bereits bei der Bür­ger­ver­samm­lung zur Errich­tung der Flücht­lings­un­ter­kunft Lich­ten­fels am Stand­ort Schney im März die­ses Jah­res auch bereits schon vor­ge­stellt, besteht für den dor­ti­gen Stand­ort von Beginn an bereits die Mög­lich­keit einer Erwei­te­rungs­op­ti­on in Rich­tung Wes­ten, sowie in Form einer Aufstockung.

Auf­grund der staat­li­chen Ver­pflich­tung des Land­rats­am­tes zur Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern und der Vor­hal­tung einer Not­un­ter­kunft wur­de daher in den letz­ten Tagen in enger Abstim­mung mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern sowie der Regie­rung von Ober­fran­ken die Erwei­te­rung der der­zeit kurz vor Bau­be­ginn befind­li­chen Flücht­lings­un­ter­kunft für 66 Per­so­nen bespro­chen. Eine Erwei­te­rung um wei­te­re Con­tai­ner wur­de dem Land­rats­amt Lich­ten­fels sei­tens des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern geneh­migt und die Finan­zie­rung hier­für zuge­sagt. Wodurch sich eine Gesamt­ka­pa­zi­tät bei maxi­ma­ler Bele­gung von ca. 200 Per­so­nen ergibt.

Der Start der Erd­ar­bei­ten für den schon seit län­ge­rem geneh­mig­ten 1. Bau­ab­schnitt (Kapa­zi­tät 66 Per­so­nen) der Not­un­ter­kunft läuft der­zeit an. Aktu­ell sind die Mit­ar­bei­ter des Land­rats­am­tes damit beschäf­tigt, alles in die Wege zu lei­ten, damit die Erwei­te­rung (Bau­ab­schnitt 2) sinn­vol­ler­wei­se gleich direkt mit der Errich­tung in einem Zuge erfol­gen kann. Mit der Fer­tig­stel­lung der Not­un­ter­kunft (Bau­ab­schnitt 1 und 2) ist Ende März 2024 geplant.

„Wann die Not­un­ter­kunft mit Asyl­be­wer­bern belegt wird und mit wie vie­len Per­so­nen, ist der­zeit noch völ­lig offen. Wir wer­den zunächst alle unse­re Kapa­zi­tä­ten bei den dezen­tra­len Unter­künf­ten aus­rei­zen. Die Not­un­ter­kunft in Schney ist, wie der Name schon sagt, eine „Not­un­ter­kunft“ und soll nur dann belegt wer­den, wenn kei­ne ande­ren Unter­künf­te im Land­kreis mehr ver­füg­bar sind.“ erläu­tert Land­rat Chris­ti­an Meiß­ner die Ent­schei­dung. „Mitt­ler­wei­le hat auch die Bun­des­re­gie­rung begrif­fen, dass im Bereich der Asyl­po­li­tik drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht. Aber aktu­ell ist die Situa­ti­on so, dass wir wei­ter­hin, die Men­schen, aus wel­chen Grün­den sie auch immer zu uns kom­men, unter­brin­gen müssen.“

Auf die Art und Wei­se, wie Asyl­be­wer­ber in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land gelan­gen und die Ver­fah­rens­wei­sen einer mög­li­chen Rück­füh­rung nach Ableh­nung des Asyl­an­trags hat das Land­rats­amt Lich­ten­fels kei­nen Ein­fluss. Dies obliegt den zustän­di­gen Stel­len im Bund. Das staat­li­che Land­rats­amt Lich­ten­fels – wie alle ande­ren Land­rats­äm­ter in Bay­ern auch – ist hier auf­grund sei­ner Stel­lung im Staats­auf­bau ver­pflich­tet, den Vor­ga­ben der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung Fol­ge zu leisten.