Zweiter öffentlicher Trinkwasserbrunnen am Kulmbacher Holzmarkt
Kollege am Marktplatz bekommt „Verstärkung“
Die Stadtwerke Kulmbach haben im Stadtgebiet Kulmbach einen weiteren Trinkwasserbrunnen installiert. Sein Standort liegt zentral am beliebten Holzmarkt.
Oberbürgermeister Ingo Lehmann und der Werkausschuss der Stadtwerke Kulmbach hatten in der Vergangenheit bereits festgelegt, in Kulmbach an zentralen Stellen Trinkbrunnen zu verwirklichen und Bürgern und Gästen die Möglichkeit zur Verkostung des Trinkwassers der Stadtwerke Kulmbach zu geben. Seit diesem Jahr gibt es bereits einen Trinkwasserbrunnen in prominenter Lage am Marktplatz. Am Holzmarkt gibt es nun einen weiteren öffentlich zugänglichen Wasserspender.
Oberbürgermeister Ingo Lehmann erklärt die Hintergründe: „Dass öffentliche Trinkbrunnen insbesondere in den immer heißeren und trockeneren Sommern sehr gut angenommen werden, lässt sich beim Blick auf unseren Kulmbacher Marktplatz feststellen“, so Lehmann. Und weiter: „Jung und Alt, Gäste wie Einheimische, erfrischen sich an dem dort bereits installierten Trinkbrunnen. Eine sehr lohnenswerte Investition in die Attraktivität unserer schönen Stadt!“
Die Initiative für den zweiten Trinkwasserbrunnen in der Kulmbacher Innenstadt kam von Stadtrat Thomas Nagel, Vorsitzender des Familienbeirates der Stadt. Bereits im Herbst 2022 stellte er im Namen des Beirates einen Antrag auf Installation eines weiteren Trinkwasserbrunnens. Und: Der Familienbeirat sicherte im Rahmen des Antrages zu, die im städtischen Haushalt für den Familienbeirat eingestellten Gelder in voller Höhe für den Bau eines zweiten Brunnens einzusetzen und somit die Gesamtfinanzierung der Maßnahme maßgeblich zu unterstützen.
Werkleiter der Stadtwerke Kulmbach, Stephan Pröschold, unterstreicht die elementare Bedeutung des Trinkwassers: „Trinkwasser ist ein unverzichtbares Lebensmittel, das der Kulmbacher Bevölkerung und den Unternehmen durch die Stadtwerke in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge über das öffentliche Leitungsnetz zur Verfügung gestellt wird. Das Trinkwasser in Kulmbach stammt zu 100 Prozent aus Grundwasser. Wir, die Stadtwerke, arbeiten täglich mit großem Einsatz daran, die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit für die Kulmbacher Bürgerinnen und Bürger zu garantieren.“
Das Berücksichtigen der Verhaltensregeln des allgemeinen Grundwasserschutzes, der Trinkwasserschutzgebiete sowie der Trinkwasserverordnung könne nur erfolgreich sein, wenn deren Notwendigkeit in der Bevölkerung verstanden, akzeptiert und gelebt werde, ergänzt Werkleiter Christof Lange. „Dazu dienen auch solche Trinkbrunnen im öffentlichen Raum, die auf die wertvolle Bedeutung des Trinkwassers als Lebensmittel hinweisen“, so Lange.
Wichtig für die Standortwahl ist aus hygienischer Sicht eine kurze Anbindung an das Trinkwassernetz sowie die gute Zugänglichkeit für Nutzung, Wartung und Inspektion.
Beim Betrieb des Trinkwasserbrunnen müssen die Grundsätze der Trinkwasserhygiene eingehalten werden. Hierzu zählen:
- Der bestimmungsmäßige Betrieb mit regelmäßiger Wasserentnahme wird sichergestellt
- Temperatur des Trinkwassers nicht über 25°C – Regelmäßige Spülung (Intervallspülung automatisiert)
- Regelmäßige Instandhaltung und Inspektion durch die Stadtwerke Kulmbach
- Regelmäßige mikrobiologische Untersuchungen
- Inbetriebnahme nach dem Winter und Außerbetriebnahme vor dem Winter
- Störungsmanagement und Dokumentation im Betriebshandbuch
Der Trinkwasserbrunnen, der am Holzmarkt installiert ist, wurde von der Firma Kalkmann ausgewählt und entspricht den aktuellen Anforderungen an einen hygienischen und sicheren Betrieb.
Auch in puncto Förderung dieser wichtigen Maßnahme gibt es positive Nachrichten: Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat Mitte 2021 ein Sonderförderprogramm nach RZWas 2021 Nr. 2.4. „Trinkbrunnen“ aufgelegt. Die Stadtwerke Kulmbach haben einen Förderantrag beim Wasserwirtschaftsamt Hof gestellt und die Förderung des Brunnens per Bescheid in Aussicht gestellt bekommen. Bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 16.700 Euro sind 15.000 Euro zuwendungsfähig.
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