Hauptverhandlungen am Landgericht Bamberg
In der 42. Kalenderwoche 2023 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:
1. Das Strafverfahren gegen den 28-jährigen H. wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 31 Fällen sowie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln am 16.10.2023, 9:00 Uhr, vor der 3. Strafkammer (Az. 33 KLs 2101 Js 17312/22).
Dem Angeklagten liegt zur Last, im Zeitraum von Januar 2020 bis zum 27.02.2023 in Bamberg einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln, unter anderem mit Metamphetamin, Kokain und Marihuana, betrieben zu haben. Hierdurch soll dem Angeklagten bei insgesamt 32 Verkaufsvorgängen ein Gewinn von rund 147.000 € entstanden sein.
Fortsetzungstermin: 23.10.2023
2. Das Strafverfahren gegen den 25 jährigen A. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 123 Fällen am 16.10.2023, 09:30 Uhr, vor der 4. Strafkammer (Az. 46 KLs 750 Js 709/22).
Dem Angeklagten liegt zur Last, zunächst als sog. Conversion Agent und später als sog. Retention Agent in einem von einer größeren Tätergruppierung betriebenen Callcenter in Sofia (Bulgarien) aus einer Vielzahl von Personen aus dem deutschsprachigen Raum in Zusammenhang mit mehreren Trading-Plattformen vorgespiegelt zu haben, dass sie durch Einzahlung von Geldern und anschließendem Handel mit verschiedenen Finanzprodukten Gewinne erzielen können.
Dabei soll eine Investition oder ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung durch die Tätergruppierung nicht stattgefunden haben, sondern von Anfang an geplant gewesen sein, die überwiesenen Geldbeträge für sich zu vereinnahmen.
Im Zeitraum April 2020 bis Juli 2021 soll der Angeklagte im Zusammenhang mit verschiedenen Trading-Plattformen bei div. Kunden einen Gesamtschaden in Höhe von über 2 Millionen Euro verursacht haben.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.
Fortsetzungstermin: 27.10.2023
3. Das Strafverfahren gegen den 23-jährigen K. wegen dem Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet in Tatmehrheit mit der Verabredung zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz am 20.10.2023, 9:30 Uhr, vor der 4. Strafkammer (Az. 45 KLs 640 Js 3283/22).
Dem zum Tatzeitpunkt in Landshut wohnhaften Angeklagten liegt zum einen zur Last, im Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 16.03.2022 ein Darknet-Forum mit dem Namen „Deutschland im Deep Web 3“ betrieben zu haben. In diesem Forum soll ein professionell organisierter Verkaufsbereich, der als „Marktplatz“ bezeichnet wurde, vorhanden gewesen sein, in dem Verkäufer, sogenannte Vendoren, Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Medikamente in erheblichem Umfang angeboten und verkauft haben sollen.
Zum anderen wird dem Angeklagten zur Last gelegt, sich am 22.09.2021 mit den insoweit bereits rechtskräftig Verurteilten (Landgericht Bamberg, Aktenzeichen 33 KLs 630 Js 5112/21) F. und R. dahingehend verabredet zu haben, gemeinsam arbeitsteilig einen Darknet-Webshop zum Verkauf von Betäubungsmitteln zu betreiben, um hierdurch ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dem Angeklagten soll hierbei die Aufgabe zugekommen sein, diesen Shop zu erstellen und zu administrieren. Um die Zeit bis zur Erstellung dieses Shops zu überbrücken, soll der Angeklagte gemeinsam mit F. und R. im Zeitraum vom 14.10.2021 bis zum 15.01.2022 unter der Website www.dqhdinc.to im Clearnet einen Webshop betrieben haben, über welchen durch sie ebenfalls Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Medikamente vertrieben worden sein sollen. Mit dem Verkauf soll ein Gesamtumsatz in Höhe von rund 100.000,00 € erzielt worden sein.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.
Fortsetzungstermine: 10.11.2023, 21.11.2023, 08.12.2023, 15.12.2023, 22.12.2023 und 12.01.2024
Bitte beachten Sie, dass Zuhörern jeweils 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass gewährt wird und Zuhörer, die keinen Sitzplatz gefunden haben, den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen müssen.
Es finden Eingangskontrollen statt, Presseberichterstatter haben sich durch einen gültigen Presseausweis zu legitimieren und dürfen Schreibgeräte und Schreibmaterial nach Überprüfung mit in den Sitzungssaal nehmen.
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