Landkreis Forchheim: Pflichtumtausch Führerschein

Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen befristeten EU-Karten-Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Der Pflichtumtausch der Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine bzw. unbefristete EU-Kartenführerscheine), läuft gestaffelt mit jährlichen Tauschfristen. Derzeit sind die Papierführerscheine von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 bis zum 19.01.2024 zu tauschen. Papierführerscheine von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 sollten bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein.

Für den Pflichtumtausch ist derzeit ein einmaliges persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle notwendig, wobei ein Termin zur Vorsprache zu vereinbaren ist. Termine können online über die Homepage des Landratsamtes Forchheim (www.lra-fo.de) unter der Rubrik Bürgerservice/Auto & Verkehr/Führerscheinstelle gebucht werden. Hier findet sich darüber hinaus eine Übersicht über die Umtauschfristen, sowie alle notwendigen Unterlagen, welche für den Umtausch benötigt werden. Alternativ ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich.

Das Landratsamt Forchheim möchte in diesem Rahmen darauf hinweisen, dass es beim Führerscheinpflichtumtausch zum Fristende hin (jeweils 19. Januar) aufgrund des erhöhten Andrangs zu deutlich verlängerten Wartezeiten kommen kann. Um einen fristgerechten Umtausch zu gewährleisten wird daher empfohlen, sich frühzeitig noch in diesem Jahr um einen Termin zu bemühen.