Bahnausbau in Bamberg: Neue Auslegungsunterlagen mit Licht und Schatten

Der Stadtrat beschäftigte sich in einer Sondersitzung mit den aktualisierten Planunterlagen der DB Netz AG

Es waren gute und weniger gute Nachrichten, die das Baureferat dem Stadtrat bei der Sondersitzung zum Bahnausbau am Mittwochabend (11. Oktober) präsentierte. Am Ende stimmte der Stadtrat mit großer Mehrheit dem umfangreichen Katalog an Einwendungen und Forderungen zu, den die Stadtverwaltung bis zum 24. Oktober bei der Regierung von Oberfranken einreichen muss. Zugleich gab es breites Lob für die Arbeit des Baureferats und der beteiligten Fachämter, die binnen kürzester Zeit eine über 100 Seiten starke sorgfältige Stellungnahme erarbeitet hatten.

Die Ausgangslage: Bereits 1993 wurde ein Planfeststellungsverfahren für den Bahnausbau durch Bamberg eingeleitet. In den Folgejahren fanden bereits Auslegungen von Planunterlagen statt, ehe dann nach einem vorübergehenden Planungsstopp im Frühjahr 2021 die bereits 3. Planänderung vorgelegt wurde. Es folgte ein viertägiger Erörterungstermin im Juli 2022. Aufgrund der Vielzahl der Einwendungen und daraufhin erfolgten zahlreichen Planänderungen hat es das Eisenbahnbundesamt für erforderlich erachtet, das überarbeitete „Gesamtpaket“ erneut auszulegen. Allen Betroffenen sollte damit erneut die Gelegenheit gegeben werden, Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben. Die Einwendungsfrist endet am 24. Oktober 2023.

Damit war auch die Stadt Bamberg wieder gefordert, sich intensiv mit dem umfangreichen Unterlagenmaterial – 19 Ordner mit 27 Kilogramm Gesamtgewicht und ein Datenpaket mit über 1400 Einzeldateien –auseinanderzusetzen. Wo wurden Anliegen der Stadt Bamberg berücksichtigt und wo nicht? Welche Auswirkungen haben Planänderungen der Bahn auf die städtischen Belange? Welche neue Einwendungen müssen fristgerecht eingereicht werden, welche alten Forderungen aufrechterhalten werden?

Städtische Anliegen für mehrere Kreuzungsbauwerke erfüllt

Zunächst konnte das Baureferat dem Stadtrat durchaus einige gute Nachrichten mitteilen: So fanden die städtischen Anliegen bezüglich mehrerer Eisenbahnüberführungen Eingang in die neuen Planunterlagen. Die Bahn beabsichtigt nun, die neue Bahnunterführung Nürnberger Straße / Geisfelder Straße weiter im Süden zu bauen, sodass die Stadt im Anschluss ihre Planungen für den Doppelkreisel westlich und östlich der Gleise realisieren kann. Auch die neue Eisenbahnbrücke über die Forchheimer Straße soll so errichtet werden, dass beidseits der Straße getrennte Geh- und Radwege in regelkonformen Maßen möglich sind. Für den Bereich der ehemaligen Anrufschranke im Gleisdreieck sehen die neuen Pläne wie von der Stadt gefordert eine Unterführung vor, die auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und der Feuerwehr befahren werden kann. Für diese drei Kreuzungsbauwerke waren im Herbst 2022 Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Bamberg und der DB Netz AG getroffen worden.

Neue Versickerungsbecken geplant

Zudem neu die Planungen der Bahn für insgesamt sieben teils große Versickerungsbecken und -gräben entlang der Ausbaustrecke. Dies ist insofern eine gute Nachricht, als in der ersten Auslegung das auf der Bahntrasse anfallende Sicker- und Oberflächenwasser an vielen Stellen ins öffentliche Kanalnetz geleitet werden sollte, was von der Stadt Bamberg und anderen Behörden kritisiert wurde. Die Neuplanung ist aus ökologischer Sicht zu begrüßen und in Zeiten des Klimawandels auch im Sinne einer „Schwammstadt“ sinnvoll.

Nicht berücksichtigte städtische Planungen

Gleichzeitig bringt die für die Versickerungsbecken erforderliche Flächeninanspruchnahme mit sich, dass einige Stadtentwicklungsplanungen der Stadt Bamberg nicht mehr in der bisher angestrebten Ausgestaltung umsetzbar sind. So verringert sich durch ein neues Versickerungsbecken das Potenzial an neuen Gewerbeflächen zwischen Coburger Straße und „Am Gleisdreieck“, das durch den Bebauungsplan 301D erschlossen werden sollte. Nicht berücksichtigt wurde auch die sogenannte Grünbrücke im Stadtwald. Hier wurde der ohnehin unzureichende Wildtierdurchlass sogar nochmals verkleinert.

Kleingärten im Gleisdreick stark betroffen

Die Kleingartenanlage des Kleintierzuchtvereins im Gleisdreieck muss zu einem großen Teil den Bahnausbaumaßnahmen weichen. Mit den Betroffenen wurde bereits gesprochen, um den Bedarf an wiederherzustellenden bzw. nach Abschluss der Baumaßnahmen neu einzurichtenden Gärten zu eruieren. Seitens der Stadt Bamberg existieren bereits Ersatzflächen, die für eine Verlagerung der Kleintierzuchtanlage vorgesehen sind.

Wo bleibt der Gestaltungswettbewerb?

Ein großes Thema bleiben die Lärmschutzwände. Weiterhin sind keine qualitativen Aussagen hinsichtlich deren Gestaltung erkennbar. Auch der seit Jahren angekündigte Realisierungswettbewerb zeichnet sich immer noch nicht ab. Dieser sollte garantieren, dass innovative und dem Welterbe angemessene Lösungen nach modernstem Standard gefunden werden. Gegenüber der ersten Fassung der 3. Planänderung ist bei diesem Thema sogar eine Projektverschlechterung festzustellen, da eine direkte Begrünung der Lärmschutzwände seitens der Bahn gestrichen wurde.

Echte Barrierefreiheit für S-Bahn-Halt Süd

Die aktuelle Planung für den neu zu schaffenden S-Bahn-Halt Süd sieht bei den Zugängen „Nürnberger Straße“ und „Distelweg“ nach wie vor Aufzüge vor. Die Stadt Bamberg fordert weiterhin eine barrierefreie Erschließung mit Rampen.

Kritik an Unterlagen

Bemängelt wird seitens der Stadt die teils unzureichende Qualität der Planunterlagen, die es an verschiedenen Stellen nicht erlaube, diese abschließend zu prüfen und zu bewerten. Insbesondere für wasserrechtliche Verfahren entsprechen die Unterlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Unzureichend sind auch die Unterlagen und Konzepte zum Thema Brand- und Katastrophenschutz.

Verkehrskonzept und Baustellemanagement

Das Sperr- und Umleitungskonzept der Bahn muss zwingend aktualisiert werden, da neue Bauabläufe und Bauvorhaben in das Bauphasenkonzept der DB Netz AG eingearbeitet werden müssen. Eine wichtige Forderung bleibt daher, dass das Sperr- und Umleitungskonzept der Bauphasen im Detail mit der Stadt Bamberg sowie den Verkehrsbetrieben und weiteren Betroffenen abzustimmen ist. Mit Kopfschütteln registrierten die Stadträte den Versuch der DB Netz AG, die festgelegte Nachtruhe für die Baumaßnahmen entgegen geltender Vorschriften zu verkürzen und zwar von 20.00 – 7.00 Uhr auf 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Hier wird die Stadt ein deutliches Veto einlegen.

Wie geht es weiter?

Die Stadt Bamberg wird nun fristgerecht bis zum 24. Oktober 2023 ihre Einwendungen und Forderungen bei der Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde einbringen. Diese werden an die DB Netz AG zur Würdigung weitergegeben. Ob es vor einem Planfeststellungsbeschluss durch das Eisenbahnbundesamt noch einen weiteren Erörterungstermin geben wird, steht noch nicht fest.


Einwendungsfrist endet am 24.10. – Service-Angebot der Stabsstelle Bahnausbau

Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet mit Ablauf des 24. Oktober 2023. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Stellungnahmen oder Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Wer bereits 2021 eine Einwendung vorgebracht hat und diese erneuern oder ergänzen will, sollte erneut seine vollständige Einwendung einbringen.

Schriftliche Einwendungen können auch elektronisch mit einfacher E-Mail unter der Adresse Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de erhoben werden.

Die Stabsstelle Bahnausbau im Baureferat der Stadt Bamberg, Untere Sandstraße 34, steht Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen erheben möchten, für Auskünfte zur Verfügung