Führerscheinstelle Wunsiedel wegen Schulung geschlossen
Jahrgänge 1965 bis 1970 sind aufgerufen, ihre Führerscheine umzutauschen
Die Führerscheinstelle im Landratsamt muss am kommenden Dienstag und Mittwoch wegen einer Schulung geschlossen bleiben. An beiden Tagen (17./18.10.2023) sind keine leider Terminvereinbarungen oder Auskünfte möglich.
Darüber hinaus möchten die Verantwortlichen auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden und noch im Besitz eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, an den dringend nötigen Umtausch ihres Führerscheins erinnern. Denn die Frist für den Umtausch gegen einen neuen Scheckkartenführerschein endet zum 19.01.2024.
Der fristgerechte Umtausch ist deshalb wichtig, weil die alten Führerscheine danach ihre Gültigkeit verlieren. Wichtig zu wissen ist aber auch: Generell bleibt die Fahrerlaubnis natürlich unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige altersbedingte Untersuchungen oder Prüfungen für Pkw-Fahrer sind damit nicht verbunden und bisher auch nicht vorgesehen. Allerdings wird der neu ausgestellte Führerschein – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung des Lichtbildes sowie ggf. des Namens.
Im Einzelnen läuft der Umtausch im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge folgendermaßen ab:
Für den Umtausch muss zwingend ein Termin bei der Führerscheinstelle vereinbart werden. Ohne Termin kann der Umtausch leider nicht erfolgen. Diesen können Sie online auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge (www.landkreis-wunsiedel.de) oder bei unserem Bürgerservicebüro (09232 80-580 bzw. -581) vereinbaren.
Es werden folgende Unterlagen benötigt: ein biometrisches Passfoto und der alte Führerschein im Original. Die Kosten für den Umtausch betragen 25,30 Euro. Um den Bürgerinnen und Bürgern unnötige Wege zu ersparen, bietet das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge einen besonderen Service an: Wer die Gebühr für den neuen Führerschein gleich bei der Beantragung bezahlt (bar oder mit EC-Karte), erhält den neuen Führerschein nach der Produktion auf dem Postweg nach Hause zugeschickt. Ein weiterer Gang zur Behörde ist somit nicht mehr erforderlich. Der alte Führerschein wird bei der Beantragung mit einem Stempel versehen, der diesen bis zum Erhalt des neuen befristet. Der „alte Lappen“ darf dann als Erinnerungsstück behalten werden.
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