„Halbzeit“ für die erneute Auslegung der Planunterlagen zum Bahnausbau Bamberg
Einsichtnahme bis 10. Oktober, Einwendungen bis 24. Oktober möglich
Seit dem 11. September hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die aktualisierten Planunterlagen der DB Netz AG zum Bahnausbau durch Bamberg. Die Frist zur Einsichtnahme endet am 10. Oktober, der 25. September markiert also die „Halbzeit“ der Auslegungsfrist.
Was bedeutet die erneute Anhörung für das laufende Planfeststellungsverfahren?
Im Zuge der ersten Auslegung der Planunterlagen der DB Netz AG (Frühjahr 2021) und dem Erörterungstermin im Ende Juli 2022 haben sich zahlreiche Änderungen und Anpassungen gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben haben, sodass es das Eisenbahnbundesamt für erforderlich gehalten hat, das überarbeitete „Gesamtpaket“ erneut auszulegen. Allen Betroffenen soll damit erneut die Gelegenheit zu geben werden soll, Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben. für die Stadtgesellschaft eine weitere Möglichkeit, ihre Interessen – auf öffentlicher Seite ebenso wie auf der Ebene der privaten Betroffenheiten – zu vertreten.
Wie funktioniert die Einsichtnahme in die Unterlagen?
Die Planfeststellungsunterlagen mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen etc. befinden sich digital auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken unter dem Link https://www.reg-ofr.de/pfa22weiter
Neben der digitalen Einsicht gibt es auch die Möglichkeit der analogen Einsichtnahme: Die Planunterlagen zum 3. Planänderungsverfahren liegen noch bis einschließlich Dienstag, 10. Oktober 2023, in der Stadt Bamberg, Baureferat, Zimmer 1 (Anmeldung) und Pavillon (Auslegung), Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg, während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aus.
Wie sind Änderungen gegenüber den Planunterlagen vom Frühjahr 2021 zu erkennen?
Ganz einfach: In allen Dokumenten sind die Änderungen durch blaue Schriftformatierung bzw. blaue Darstellungen in Planungen und Grafiken gekennzeichnet. Daher spricht man auch von sogenannten „Blaudrucken“.
Wie lange können Einwendungen eingebracht werden?
Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist mit Ablauf des 24. Oktober 2023. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 24. Oktober 2023 (Einwendungsfrist) bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Stellungnahmen oder Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Schriftliche Einwendungen können auch elektronisch mit einfacher E-Mail unter der Adresse Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de erhoben werden.
Einwendungsführer erhalten auf ihre Einwendungen keine Eingangsbestätigung oder schriftliche Erwiderung im laufenden Planfeststellungsverfahren.
Wie positioniert sich die Stadt Bamberg zu den neuen Planunterlagen?
Die Verwaltungseinheiten der Stadt Bamberg, die mit dem Bahnausbau befasst sind, prüfen derzeit intensiv alle neu ausgelegten Unterlagen. In einer öffentlichen Sondersitzung des Stadtrates am Mittwoch, 11. Oktober 2023, ab 18 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie, wird es dann darum gehen, welche Stellungnahme die Stadt fristgerecht bis zum 24.10.2023 abgeben wird. Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Livestream auf der städtischen Website www.stadt.bamberg.de zu verfolgen sein.
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Um alle Betroffenen und die gesamte Stadtgesellschaft kontinuierlich über neue Entwicklungen, Termine und wichtige Veränderungen auf dem Laufenden zu halten, bietet die Stadt Bamberg einen eigenen E-Mail-Newsletter unter dem Titel „Bahnausbau aktuell“ an.
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