Kollektiver Einsatz der oberfränkischen Landräte für den ländlichen Raum
Von der Unterstützung der Gastronomie bis hin zum Fortschritt im Schienenverkehr
In einer Abstimmungsrunde im Bezirksverband Oberfranken des Bayerischen Landkreistages positionierten sich die oberfränkischen Landräte zu aktuellen und für den ländlichen Raum gewichtigen Themen.
Um das oberfränkische Schienennetz zu verbessern, wird eine von Bund und Freistaat Bayern geförderte Machbarkeitsstudie zu innovativen Antriebsarten im Schienenverkehr auf der nicht elektrifizierten „Oberfranken-Achse“ und dem umgebenden Streckennetz erstellt. Nachdem das Projekt die Grundvoraussetzung für eine Verbesserung der Ost-West-Verbindungen in Oberfranken darstellt, begleiten und unterstützen die oberfränkischen Landräte das Vorhaben nachhaltig.
Ein weiteres Thema, das die Landkreise umtreibt, ist die Entwicklung im Bereich Asyl und Flüchtlingsunterbringung. Landkreise und Kommunen werden aufgrund der aktuellen Zuzugszahlen weiterhin vor Herausforderungen gestellt. Daher drängen die oberfränkischen Landräte einhellig darauf, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einsetzt. Eine europäische Asylreform sei dringend notwendig, weshalb Deutschland die Blockadehaltung in Bezug auf die Krisenverordnung aufgeben müsse.
Darüber hinaus stand die Stärkung des ländlichen Raumes und die Unterstützung krisenrelevanter Branchen im Vordergrund. Dazu gehöre unter anderem eine ausreichende medizinische Versorgung, wobei die Bedeutung der Apothekerschaft für die Versorgung auf dem Land nicht verkannt werden dürfe.
Angesichts der zum 31.12.2023 auslaufenden Regelung des seit Juli 2020 auf Speisen in der Gastronomie geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, positionierten sich die Landräte klar für eine Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie. Nach derzeitiger Rechtslage werden Mahlzeiten in Restaurants und Gaststätten ab dem 01.01.2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. Ein Gesetzesentwurf zur dauerhaften Beibehaltung des reduzierten Satzes wurde am 21.09.2023 im Bundestag abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung, welcher Mehrwertsteuersatz künftig in Deutschland zur Anwendung kommt, wird im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 getroffen.
„In der Genussregion Oberfranken spielt die Gastronomie eine entscheidende Rolle, um regionale Identität sowie lokale Erzeugung und Wertschöpfung zu erhalten. Diese reicht vom landwirtschaftlichen Familienbetrieb über das Lebensmittelhandwerk bis hin zur Gastwirtschaft vor Ort. Genießen ist Teil der Wirtshauskultur, welche zu unserer Heimat Oberfranken gehört“, so Kulmbacher Landrat und Vorsitzender der Genussregion Oberfranken Klaus Peter Söllner.
Laut dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA würde die Mehrwertsteuererhöhung von 7 auf 19 Prozent angesichts gestiegener Preise für Lebensmittel, Energie und Personal viele Gastronomen vor existenzielle Herausforderungen stellen.
„Nachdem die Rahmenbedingungen für die Gastronomie derzeit ohnehin herausfordernd sind, wäre es in dieser Phase nicht richtig, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Anstatt zusätzlicher Belastungen setzen wir uns für die Gastronomie als Orte der Zusammenkunft ein. Gerade bei uns im ländlichen Raum tragen viele kleinere, oft familiengeführte Lokale zur Erhaltung attraktiver Innenstädte und Dörfer bei“, betont der Vorsitzende des Bezirksverbandes Oberfranken des Bayerischen Landkreistages und Hofer Landrat Dr. Oliver Bär.
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