Staatsbäder treffen sich in Bad Steben

Die Vertreter der Staatsbäder in Bad Steben. © Sandra Hüttner
Die Vertreter der Staatsbäder in Bad Steben. © Sandra Hüttner

Auf der 73. Tagung des Arbeitskreises deutscher Staatsbäderstädte verabschiedeten die Teilnehmer eine Erklärung – die Stärkung der ambulanten Kur und den Erhalt der teilweise unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, Kuranlagen und Badeeinrichtungen.

Die 73. Tagung der deutschen Staatsbäderstädte fand heuer in Bad Steben statt. 1959 gegründet, hat sich der einmal jährlich tagende Arbeitskreis zu einer wichtigen Plattform für den Austausch der Bürgermeister der 23 Staatsbäderstädte Deutschlands entwickelt. Zu den Mitgliedern gehören: Bad Bocklet, Bad Kissingen, Bad Pyrmont, Badenweiler, Bad Dürkheim, Bad Wildungen, Bad Steben, Bad Nauheim, Bad Wildbad, Bad Brückenau, Horn-Bad Meinberg, Bad Nenndorf, Bad Ems, Schlangenbad, Bad Hersfeld, Bad Schwalbach, Bad Reichenhall, Bad Bergzabern, Nidda, Ulmen, Bad Salzuflen, Norderney, Bayerisch Gmain, Bad Oeynhausen und Bad Elster, zehn waren anwesend. Seit 2018 ist Bürgermeister Olaf Schlott, Bad Elster, Vorsitzender des Arbeitskreises und er erklärt, dass sich die Tagung in wechselnden Staatsbädern meist über zwei Tage erstrecke, unterteilt in einen praktischen Teil mit dem Kennenlernen und dem Verfolgen der Entwicklung des jeweiligen Staatsbades und einem theoretischen Teil, der Arbeitstagung mit Erfahrungsaustausch. Erstmals verabschiedeten die Teilnehmer eine Erklärung, um den Blick auf zwei wichtige Themen der Staatsbäder zu lenken und auf die Problematiken aufmerksam zu machen. Zum einen die Stärkung der ambulanten Kur und zum anderen auf den Erhalt der teilweise unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, Kuranlagen und Badeeinrichtungen. Bei Letzteren merkte das Gremium an, dass unter Beachtung der länderspezifischen Besonderheiten und der gewachsenen Strukturen zur Erreichung des Zieles die finanzielle Ausstattung der deutschen Staatsbäder angepasst werden müsse. „Wir sehen es als zwingend notwendig an, dass sich Bund und Land aktiv für den Erhalt der Substanz einsetzen“, betonen die Staatsbadvertreter und nennen als Beispiele eines guten Gelingens zwischen Staatsbädern und Landesregierungen die Bundesländer Bayern und Sachsen. Dabei gehe es nicht nur um die Erhaltung der Historie, sondern um eine moderne und zeitgemäße Weiterentwicklung. „Tradition und Moderne sollten eine ansprechende und nachhaltige Symbiose eingehen, um die Standorte der Staatsbäder für die Zukunft zu sichern und wettbewerbsfähig zu erhalten.“ Noch mehr zu sagen, gab es „zur Stärkung der ambulanten Kur“ (auch als Badekur bekannt), die seit 2021 gesetzliche Krankenkassen wieder für ihre Versicherten erbringen müssen. Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind seitdem wieder Pflichtleistung der Krankenkasse. „Damals hat der Bundestag dem Gesetz zugestimmt, nur angekommen ist es noch nicht so richtig“, bilanzieren die Staatsbadvertreter und betonen, dass vor allem bei Ärzten, Therapeuten und Krankenkassen der große Nutzen und die Nachhaltigkeit der ambulanten Kuren im Rahmen von Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation bekannter gemacht werden müsse.

„Bürokratische Hürden sind dabei auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken“, ein weiterer Tenor wie auch die ausdrückliche Befürwortung einer Digitalisierung. Zugleich wird auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der ambulanten Kur für die Staatsbäder hingewiesen, da sowohl Hotels, Pensionen wie auch private Vermieter von den Übernachtungen profitieren und natürlich auch Gastronomie und Einzelhandel. Unisono lautet das Fazit, dass die Möglichkeit zur Nutzung von ambulanten Kuren bekannter gemacht werden müsse. Wer von seinem Hausarzt eine ambulante Kur verschrieben bekommt, kann ohne größere private Kosten in einem anerkannten Kurort entspannen und sich gegen Krankheit und Erschöpfung wappnen. Dabei können Versicherte sowohl den Kurort wie auch die Unterkunft in Abstimmung mit dem verordneten Arzt frei bestimmen. „Die ambulanten Kuren finden außerhalb eines Klinikalltags statt.“ Auch wird darauf hingewiesen, dass der Hausarzt einen Antrag mit und für den Patienten stellt, ein Kurbad entsprechend des Krankheitsbildes auswählt und die entsprechenden Therapien festsetzt. „Das Problem ist aber, dass sowohl die Ärzte für die Beantragung zu wenig Leistung erhalten wie auch die Therapeuten vor Ort“, kommt es aus der Runde und die Anmerkung, dass zudem der Zuschuss zur Kur vereinheitlich werden müsste. Für die weiteren Kosten von Unterkunft, Kurtaxe und Verpflegung leisten die Kassen einen Zuschuss, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. „Eine ambulante Kur bringt Nachhaltigkeit, so dass der Hausarzt seine Patienten stabilisieren und somit stetige Praxisbesuche vermindern könne.“ Und noch eines – auch wer völlig gesund ist, kann sich im Rahmen der Prävention vom Hausarzt eine Vorsorgekur verschreiben lassen und diese in Anspruch nehmen. Dies war die Theorie und in der Praxis beim Kennenlernen von Land und Leuten besuchten die Bürgermeister auch Lichtenberg, empfangen von Bürgermeister Kristan von Waldenfels, informierte über die „Frankenwaldbrücken“ als Zukunftsprojekt. Das allgemeine Fazit lautete: ein hoch interessantes und spannendes Projekt und aus Sicht des Tourismus auch ein bedeutsames und erstrebenswertes. Als gelungenes Beispiel wird die Wild Line Hängeseilbrücke von Bürgermeister Marco Gauger, Bad Wildbad erläutert.

Vor dem Bad Stebener Rathaus stellten sich die Bürgermeister der 73. Tagung des Arbeitskreises deutscher Staatsbäder zu einem Erinnerungsfoto auf (von links) Ralf Gutheil, Bad Wildungen/Hessen, Marco Gauger, Bad Wildbad/Baden Württemberg, Olaf Schlott, Bad Elster/Sachsen zugleich Vorsitzender des Arbeitskreises der Deutschen Staatsbäder, Vinzenz Wissler, Badenweiler/Baden Württemberg, Bert Horn, Bad Steben/Bayern, Steffen Schneider (Kurdirektor), Bad Nauheim/Hessen, Lars Bökenkröger, Bad Oeynhausen/Nordrhein-Westfalen, Andreas Sandwall, Bad Bocklet/Bayern, Udo Glatthaar, Bad Mergentheim/Baden Württemberg und Mike Schmidt, Bad Nenndorf/Niedersachsen.