Bayreuth: Kulturfonds Bayern 2024 – Anträge bis spätestens 1. Oktober 2023 einreichen
Kreative und innovative Projekte aus dem Bereich Kunst können bei der Regierung von Oberfranken bis zum 1. Oktober 2023 Anträge für eine Förderung einreichen. Unterstützt werden kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro können daher nicht gefördert werden. Für Veranstaltungsreihen ist in der Startphase eine Anschubfinanzierung möglich.
Die Regierung von Oberfranken kann Projekte aus den Förderbereichen Theater, Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken, Literatur, internationaler Ideenaustausch und weitere kulturelle Veranstaltungen und Projekte fördern, die in Oberfranken durchgeführt werden sollen und die noch nicht begonnen wurden. Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt. Antragsteller müssen ihren Sitz in Bayern haben.
Anträge für Projekte im Jahr 2024 können bis 1. OKTOBER 2023 entweder schriftlich bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, oder online eingereicht werden.
Formulare, der Link zum Online-Verfahren und Ansprechpartner sind auf der Homepage der Regierung abrufbar unter: Kulturfonds Bayern; Beantragung einer Förderung – Regierung von Oberfranken
Neueste Kommentare