Bahnausbau Bamberg: Planänderungsverfahren
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren liegen vom 11. September bis 10. Oktober zur Einsicht aus / Einwendungen bis 24. Oktober
Auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes wird das Anhörungsverfahren zur 3. Planänderung für den Planfeststellungsabschnitt Bamberg (PFA 22) im Bereich der Städte Bamberg und Hallstadt und der Gemeinde Strullendorf weitergeführt. Die Öffentlichkeit ist zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens auf der Grundlage der ausgelegten Unterlagen nach anzuhören.
Die Planfeststellungsunterlagen finden sich ab dem 11.09.2023 digital auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken. Der Link lautet: https://www.reg-ofr.de/pfa22weiter
Die Planunterlagen zum 3. Planänderungsverfahren mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen liegen in der Zeit von Montag, 11. September 2023, bis einschließlich Dienstag, 10. Oktober 2023, in der Stadt Bamberg, Baureferat, Zimmer 1 (Anmeldung) und Pavillon (Auslegung), Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg, während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endet zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist mit Ablauf des 24. Oktober 2023. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Einwendungen können auch per Mail erhoben werden
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 11. September 2023 bis einschließlich 24. Oktober 2023 (Einwendungsfrist) bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 249, Stellungnahmen oder Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Schriftliche Einwendungen können auch elektronisch mit einfacher E-Mail unter der Adresse Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de erhoben werden. Vor Beginn der Planauslegung eingehende Einwendungen sind unwirksam.
Einwendungsführer erhalten auf ihre Einwendungen keine Eingangsbestätigung oder schriftliche Erwiderung im laufenden Planfeststellungsverfahren.
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