Anklageerhebung wegen des Tötungsdelikts zum Nachteil einer Floristin am 10.03.2023 in Lichtenfels
Im Fall der in Lichtenfels am 10.03.2023 getöteten Blumenverkäuferin hat die Staatsanwaltschaft Coburg Anklage erhoben. Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht gegen den am 24.03.2023 festgenommenen 17Jährigen aus. Deshalb hat sie den Angeschuldigten am 28.08.2023 wegen Mordes zum Landgericht Coburg – Jugendkammer – angeklagt. Aufgrund der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes können weitere Einzelheiten über den Inhalt der Anklageschrift nicht mitgeteilt werden.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage hat nun die Jugendkammer des Landgerichts Coburg zu entscheiden.
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