Landratsamt Bayreuth zum „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“
Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9.9. – Informationen und Hilfe im Landratsamt Bayreuth
Am 9. September findet bereits seit 1999 der „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ statt. Weltweit soll dabei an die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft erinnert und für die Lebenssituation von Betroffenen und deren Familien sensibilisiert werden.
Wir alle kennen das: Geburtstag, Jubiläum, eine bestandene Prüfung oder einfach nur ein schöner Urlaubstag – wir finden immer wieder Anlässe, um mit einem Gläschen Prosecco oder einem Cocktail miteinander anzustoßen und die Besonderheit eines Augenblickes zu feiern! Aber bitte nicht in der Schwangerschaft!
Denn: Alkohol ist ein Zellgift, das die Entwicklung des ungeborenen Kindes in jeder Phase der Schwangerschaft negativ beeinflusst. Alkohol gelangt ungefiltert in den kindlichen Kreislauf und wirkt in dem noch zarten Organismus weitaus stärker und länger. Die Folgen dieses Einflusses sind nicht vorherzusehen und nicht zu steuern. Bereits kleine Mengen können Schäden in den Organen und im Nervensystem des Ungeborenen verursachen, die nach der Geburt zunächst nicht offensichtlich sind und doch gravierende Folgen für das Kind haben können.
Jedes Jahr werden deutschlandweit etwa 10.000 Kinder mit solchen „Alkoholspektrum-Störungen“ geboren. 3.000 Kinder zeigen gar das Vollbild eines „Fetalen Alkoholsyndroms“ und sind oft ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen.
Der 9.9. erinnert mit seinem besonderen Datum an die sensible Phase einer Schwangerschaft: 9 Monate lang dauert eine Schwangerschaft und in diesen 9 Monaten ist ein gänzlicher Verzicht der Schwangeren auf den Genuss von Alkohol nötig, will sie ihr Ungeborenes dieser unnötigen Gefährdung nicht aussetzen.
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