Wahlamt der Stadt Forchheim informiert: Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?
Die Landtags- und Bezirkswahl 2023 findet am 08. Oktober 2023 statt. Aber nicht alle haben Zeit, an diesem Tag persönlich zum Wählen zu gehen! Das Wahlamt der Stadt Forchheim macht darauf aufmerksam, dass bis 17. September 2023 die Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl zugestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen ist der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Briefwahl abgedruckt. Dieser Antrag kann an das Wahlamt gestellt werden.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beantragung eines Wahlscheines per Postversand der Antrag in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt abzusenden ist. Alle Wahlbenachrichtigungskarten, die zur Beantragung der Briefwahl unfrankiert in einen (Post-)Briefkasten eingeworfen werden, werden von der Post automatisch an den*die Wähler*in zur ordnungsgemäßen Frankierung zurückgesandt. Deshalb bittet das Wahlamt alle Antragsteller*innen von Wahlscheinen, dies zu beachten und ihre Sendungen zu frankieren. Außerdem weist die Stadt Forchheim bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Forchheimer Wahlberechtigten auch über die Internetseite der Stadt Forchheim www.forchheim.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ oder über das „Bürgerserviceportal“ online an das Wahlamt Forchheim gestellt werden kann. Alternativ kann der QR-Code – welcher auf der Wahlbriefbenachrichtigung zu finden ist – eingescannt werden. Die Weiterleitung erfolgt direkt auf den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen, der ausgefüllt und online verschickt werden kann.
Diejenigen, die für die Landtags- und Bezirkswahl ihre jeweiligen Anträge auf Zusendung der Wahlunterlagen lieber in Papierform stellen, werden gebeten, diese möglichst per Post an das Wahlamt zu senden oder dort in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten beim Einwohnermeldeamt einzuwerfen und nicht persönlich im Wahlamt vorzusprechen – bei einer persönlichen Beantragung bzw. Abholung der Unterlagen im Wahlamt muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden! Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Briefwahlanträge werden am gleichen, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag bearbeitet und die Wahlunterlagen dann per Post an die angegebene Anschrift versandt. Briefwahlunterlagen rechtzeitig anfordern und dann rechtzeitig die (roten) Wahlbriefe an das Wahlamt zurücksenden!
Das städtische Wahlamt bittet bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen per Post für die anstehende Landtags- und Bezirkswahl darauf zu achten, dass die Anträge rechtzeitig an das Wahlamt abgesandt werden. Von dem Tage des Antragseinganges im Wahlamt bis zum Tage der Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Post an die jeweiligen Antragstellenden muss mit bis zu vier Arbeitstagen gerechnet werden (und anschließend müssen die Briefwahlunterlagen ja auch noch an das Wahlamt zurückgesandt werden)! Außerdem bittet das Wahlamt alle Briefwähler*innen auch darauf zu achten, dass die an das Wahlamt zurückzusendenden (roten) Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gegeben werden (diese Wahlbriefe brauchen bei einer Versendung innerhalb Deutschlands nicht frankiert zu werden).
Wahlbriefe, die am Wahltage nach 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden! Briefwähler*innen sollen deshalb den Wahlbrief allerspätestens am zweiten Werktag vor der Wahl abschicken.
Wichtiger Hinweis: Bei Einwurf eines Wahlbriefes in einen Briefkasten am Freitag vor der Wahl darauf achten, dass dieser an diesem Tage auch noch geleert wird. Wird der Wahlbrief nach der letzten Leerung am Freitag in einen Briefkasten eingeworfen, erreicht dieser die Wahlbehörde erst am Montag und kann dann auch nicht mehr berücksichtigt und gewertet werden. Selbstverständlich können Wahlbriefe der Stadt Forchheim bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr auch persönlich im Wahlamt (= Einwohnermeldeamt) in der Sattlertorstraße 5 abgegeben werden oder in den (dunkelbraunen) städtischen Briefkasten direkt vor dem Einwohnermeldeamt eingeworfen werden. Um entsprechende Beachtung der genannten Hinweise wird gebeten.
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