Informationen der Stadt Coburg zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten in der Stadt Coburg die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 per Post. In dieser Mitteilung steht in welchem Wahllokal die Adressat*innen wählen dürfen und ob das Wahllokal barrierefrei ist. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist aber keine Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts im Wahllokal.
Wer beim Urnengang den Wahlbenachrichtigungsbrief nicht dabei hat, muss sich durch den Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann entsprechende Unterlagen beim Wahlamt der Stadt Coburg beantragen. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief befindet sich dafür ein QR-Code. Wird dieser mit einem Smartphone gescannt, wird man direkt auf ein vorausgefülltes Onlineformular weitergeleitet. Werden die dortigen Angaben bestätigt, wird automatisch Briefwahl beantragt und die Briefwahlunterlagen per Post verschickt. Auch ohne QR-Code oder Smartphone kann die Briefwahl unter www.coburg.de/wahlen beantragt werden. Dafür müssen die persönlichen Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief per Hand eingegeben werden.
Weiterhin kann die Briefwahl auch analog über den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs beantragt werden. Als Service für die Bürger*innen sind Name und Vorname des Wählers bereits aufgedruckt. Weitere Daten müssen nun ergänzt und der Antrag unterschrieben werden. Dieser Antrag kann dann per Post verschickt oder selbst beim Wahlamt abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt bzw. im Wahlamt persönlich ausgehändigt.
Briefwahlunterlagen für eine andere Person können nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und sich bei der Abholung mit einem Identitätspapier, Personalausweis oder Reisepass, ausgewiesen werden kann. Eine vorgedruckte Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Für die Beantragung der Briefwahl durch Bevollmächtigte ist zu beachten, dass dies für maximal vier Wahlberechtigte möglich ist.
Es besteht auch die Möglichkeit die Briefwahl direkt im Wahlamt durchzuführen. Hierfür hat die Stadt Coburg ein Briefwahlzentrum im Bürgerbüro (Am Viktoriabrunnen 4) eingerichtet. Dieses ist bis 6. Oktober 2023 montags bis donnerstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlamt unter 09561/89-3222.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Das ist erfahrungsgemäß ab dem 7. September sinnvoll, um mögliche Verzögerungen im Versandablauf auszuschließen Ansonsten läuft man Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können. Der Einspruch muss bis spätestens Freitag, 22. September 2023, im Wahlamt der Stadt Coburg eingelegt sein.
Nähere Auskünfte zum Einspruch oder weiteren Fragen rund um den Wahlablauf erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Coburg, Viktoriabrunnen 4, Zimmer 122 und telefonisch unter 09561/89-3222.
FOLGENDE WAHLLOKALE IN DER STADT COBURG SIND BARRIEREFREI:
02/03: Jean-Paul-Schule 1/2, Neustadter Str. 5
04: Jugendheim CoJe, Rosenauer Str. 45
05: Treff am Bürglaßschlösschen, Oberer Bürglaß 3
08: Staatliche Berufsschule I, Plattenäcker 30
09: Staatliche Realschule II, Thüringer Str. 5-7
10: Rückertschule, Löwenstr. 28
11/12/14: Pestalozzischule 1/2/3, Seidmannsdorfer Str. 72
13: Gymnasium Ernestinum, Untere Realschulstr. 2
15/18: Gymnasium Casimirianum 1/2, Gymnasiumsgasse 2
16: Gymnasium Albertinum, Untere Anlage 1
19/27: Melchior-Franck-Schule 1/2, Baumschulenweg 47
23/24: Bürgerhaus Wüstenahorn 1/2, Karl-Türk-Str. 39
29: Rolf-Forkel-Halle Lützelbuch, Hofwiese 9
38: Gemeinschaftshaus Bertelsdorf, Christenstr. 12
Auskünfte zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie telefonisch unter 089/55988-135 oder per E-Mail unter wahlschablone@bbsb.org
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