Landkreis Kronach sucht neue Kreisheimatpfleger
Neubestellung von ehrenamtlichen Kreisheimatpflegern: Bitte um Vorschläge bis zum 18. September 2023
Mit dem 11. Juli 2024 endet die fünfjährige Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen Kreisheimatpfleger des Landkreises Kronach. Im Hinblick auf die turnusmäßige Neubestellung für die nachfolgende Amtszeit, die vom 12. Juli 2024 bis zum 11. Juli 2029 dauert, können Vorschlagsberechtigte zwischen dem 30. August 2023 und dem 18. September 2023 Personen vorschlagen, die zur Übernahme des Ehrenamts geeignet und bereit sind. Die Richtlinien zur Kreisheimatpflege im Landkreis Kronach benennen als Vorschlagsberechtigte den Bezirksheimatpfleger, den Landrat und die Mitglieder des Kreistags, die zuständige Dienststelle der Landkreisverwaltung, die kreisangehörigen Gemeinden, die mit Heimatpflege befassten Vereine und Verbände im Landkreis sowie die zuletzt bzw. noch tätigen Kreisheimatpfleger. Der Zeitraum für die Wahrnehmung des Vorschlagsrechts ist angesichts der weiteren Verfahrensschritte bis zur Neubestellung durch den Kreistag bereits so frühzeitig anzusetzen.
Die Kreisheimatpfleger/-innen nehmen öffentliche Aufgaben wahr und stehen in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis zum Landkreis. Sie sind in den Fragen, die ihre Aufgaben berühren, Träger öffentlicher Belange im Sinne der jeweiligen Rechtsvorschriften. Nach der bayerischen Heimatpflegerichtlinie von 2020 sollen zu Heimatpflegerinnen und Heimatpflegern Personen bestellt werden, die aufgrund ihrer Orts- und Fachkenntnisse sowie ihrer Arbeitskraft und Persönlichkeit für dieses Amt geeignet sind. Als weitere Voraussetzung nennt die Richtlinie die Bereitschaft zur Teilnahme an Angeboten zur fachlichen Weiterqualifizierung und Fortbildung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter den Begriff „Neubestellung“
Neueste Kommentare