Die Polizei Kronach zieht Bilanz zum „433. Kronacher Freischießen 2023“
Die Polizei Kronach kann aufgrund ihrer ersten Auswertungen von einem sehr friedlichen Freischießen 2023 sprechen. Trotz des sehr guten Wetters gab es im Vergleich zu den Vorjahren auf und im Umfeld der Festwiese deutlich weniger Polizeieinsätze zu verzeichnen. Dennoch kam es auch dieses Jahr zu der ein oder anderen Strafanzeige und Polizeimaßnahme.
Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist ein deutlicher Rückgang, im Vergleich zu den Vorjahren, zu verzeichnen. Trotz einiger z. T. alkoholbedingter Pöbeleien auf und im Umfeld der Hofwiese, mussten nur drei Strafanzeigen am Festplatz und eine auf dem Nachhauseweg aufgenommen und bearbeitet werden. Die Anzahl der Diebstahlsdelikte ist im Vergleich zum Jahr 2022 nahezu unverändert geblieben. Nur sieben Mal kam es auf dem Freischießen zu Diebstahlsdelikten. In erster Linie waren Handys und unbeaufsichtigte Geldbörsen Ziel der Diebe. Zwei Schützenfestbesucher wurden im Rahmen von Verkehrskontrollen angezeigt, da sie Bierkrüge vom Festplatz entwendet hatten und mit nach Hause nehmen wollten. Auch die Zahl der verübten Sachbeschädigungen ist kaum erwähnenswert. Polizeilich wurden nur drei Fälle zur Anzeige gebracht. In zwei Fällen müssen sich Freischießenbesucher mit Anzeigen wegen tätlichen Angriffs bzw. Widerstands und Beleidigung strafrechtlich verantworten. Die Zahl der Gewahrsamnahmen und Platzverweise blieb mit vier bzw. drei Fällen ebenfalls überschaubar. Lediglich im Bereich der Trunkenheitsfahrten bzw. -verhütungen hat die Polizei Kronach einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen. Drei Mal konnten die Beamten alkoholisierte Fahrzeugführer vor der Begehung einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit schützen. Sechs Verkehrsteilnehmer hingegen mussten wegen einer Trunkenheitsfahrt zur Anzeige gebracht werden, wobei ein 44-jähriger Renault-Fahrer am letzten Veranstaltungstag mit einem Alkoholwert von 2,20 Promille den Spitzenreiter markierte. Die Parksituation rund um die Festwiese kann als unauffällig und entspannt angesehen werden. Nicht ein Fahrzeugführer musste wegen Falschparkens abgeschleppt werden. Neben einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht musste die Polizei noch einen Unfall mit Personenschaden aufnehmen. Ein Veranstaltungsbesucher war auf dem Nachhauseweg im Bereich des Nordeingangs auf die Fahrbahn getreten und wurde dort von einem Pkw erfasst und schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt.
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