Landkreis Forchheim setzt auf vielfachem Wunsch Randmarkierungen um

Im Bild: Randmarkierung eines Radwegs bei Stiebarlimbach Foto: Landratsamt Forchheim
Im Bild: Randmarkierung eines Radwegs bei Stiebarlimbach Foto: Landratsamt Forchheim

Markierung der Radwege – Ein langgehegter Wunsch vieler Radfahrer kann endlich umgesetzt werden.

Im Rahmen des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2023 wurde im Frühjahr 2023 der Handlungsleitfaden Radverkehr gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht. Dieser enthält Empfehlungen und Richtlinien für den Radverkehr. Durch diesen Leitfaden wurde die generelle Randmarkierung von unbeleuchteten Radwegen außerorts nun rechtlich ermöglicht und zugelassen.

nach Überprüfung mit dem Tiefbauamt des Landkreises Forchheim und der Polizeiinspektion Forchheim die erste Randmarkierung für den Geh- und Radweg an der FO 10 zwischen Schnaid und Willersdorf anordnen. Die Markierung wurde bereits in Auftrag gegeben und begonnen. Gerne überzeugte sich Landrat Dr. Ulm selbst von der Ausführung. Witterungsbedingt mussten die Markierungsarbeiten jedoch unterbrochen werden.

Grundsätzlich wird auch künftig geprüft, ob eine Randmarkierung nachträglich zur Verbesserung der Sicht der Radfahrenden aufgebracht werden soll. Weitere diesbezügliche Maßnahme für bestehende Geh- und Radweg sind daher sukzessive vorgesehen.

Die Markierung der Radwegränder ist insbesondere außerorts bei unbeleuchteten Geh- und Radwegen geeignet um nicht nur allgemein die Verkehrssicherheit zu verbessern, sondern auch speziell die Verkehrsführung des Radverkehrs zu verdeutlichen. Bei schlechten Sichtverhältnissen oder auch nachts trägt der reflektierende Streifen zum Schutz der Radfahrenden bei. Beim Neu-, Um- und Ausbau von unbeleuchteten Radwegen außerorts wird daher künftig grundsätzlich eine Randmarkierung vorgesehen.