Landkreis Wunsiedel berät zur Barrierefreiheit – noch gibt es staatliche Zuschüsse

Symbolfoto: Engin Akyurt (Pixabay)
Symbolfoto: Engin Akyurt (Pixabay)

Altersgerecht umbauen mit geschenktem Geld vom Staat:

KfW Förderprogramm zur Barrierefreiheit ist wieder angelaufen

So lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben – das wünschen sich viele Menschen. Doch wenn die Treppe Angst macht, die Tür für den Rollator zu schmal ist und das Aufstehen aus der Badewanne schwerfällt, wird der Alltag beschwerlich oder sogar gefährlich. Die staatliche Förderbank KfW bietet derzeit neben zinsgünstigen Krediten auch Zuschüsse zu den Baukosten an. Im Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ stehen im Jahr 2023 75 Millionen Euro für barrierereduzierende Maßnahmen zur Verfügung. Anträge hierfür können ab sofort wieder online im KfW-Förderportal gestellt werden.

Das KfW-Programm 455-B fördert einmalig Umbaumaßnahmen, die das selbstständige Wohnen in den eigenen vier Wänden oder in der Mietwohnung komfortabler und sicherer machen. Auch wer barrierefreies Wohneigentum erwirbt, wird gefördert, wenn die Umbaumaßnahmen im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Darüber hinaus bietet das Programm KfW 455-B die Möglichkeit, vorausschauend zu handeln. Das heißt, bevor ein Unfall, eine Krankheit oder eine Mobilitätseinschränkung eingetreten ist, können die Mittel altersunabhängig abgerufen werden, zum Beispiel auch von jungen Menschen. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Beseitigung von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Die Förderung steht nur Privatpersonen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (mit maximal zwei Wohneinheiten) sind oder eine umgebaute Immobilie erwerben. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und sogar Mieter können die Förderung erhalten. Letztere müssen dann mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abschließen. Wer den Zuschuss KfW 455-B erhalten möchte, muss seine Investitionsbereitschaft nachweisen. Der Mindestzuschuss beträgt daher 2.000 Euro, der Höchstzuschuss 25.000 Euro. Der Zuschuss bei KfW 455-B beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, also 200 Euro bis maximal 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 %, also maximal 6.250 Euro.

Wer einen KfW-Zuschuss beantragen möchte, sollte außerdem Folgendes beachten:
Lassen Sie sich im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge über geeignete Maßnahmen zur Barrierereduzierung und mögliche Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung beraten von:

 

Beratungsstelle Barrierefreiheit

Herr Roland Steger (Dipl.-Ing.(FH), Architekt)

Tel.: 089 139880-80 (Anmeldung zu den kostenfreien Beratungsterminen, die einmal im Monat im Landratsamt Wunsiedel stattfinden)

E-Mail: info@beratungsstelle-barrierefreiheit.de