Bamberg zieht mit München und Günzburg vor den Verfassungsgerichtshof
Die Stadt schließt sich der Popularklage der Landeshauptstadt gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer an
Die Städte München, Bamberg und Günzburg haben Popularklage gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Die klagenden Kommunen sehen sich benachteiligt: „Wir kämpfen um das Selbstverwaltungsrecht einer Stadt“, so Oberbürgermeister Andreas Starke. Das Verbot bedeute „eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte“, so Starke. Mit der Übernachtungssteuer – auch „Bettensteuer“ genannt – könnten die Städte eine verlässliche Finanzierung der touristischen Infrastruktur erzielen.
Allein in Bayern ist diese Steuer bislang noch nicht möglich, viele Städte in anderen Bundesländern haben die Bettensteuer bereits eingeführt. Die Staatsregierung hatte den bayerischen Kommunen im Januar untersagt, die Übernachtungssteuer zu erheben. Das, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2022 die Vereinbarkeit örtlicher Übernachtungssteuern mit dem Grundgesetz festgestellt hat. Dagegen gehen nun München, Bamberg und Günzburg mit der Popularklage vor, stellvertretend für zahlreiche andere Kommunen, die ebenfalls für das Recht der Selbstverwaltung eintreten. Der Bayerische Städtetag hatte sich ebenfalls gegen das Verbot ausgesprochen.
„Die Einführung einer solchen Abgabe würde eine finanzielle Entlastung des städtischen Haushalts darstellen“, so Kämmerer Bertram Felix. Die Klageeinreichung ist seitens der Stadt Bamberg allerdings noch keine Vorentscheidung über die Einführung einer Bettensteuer. „Wir haben Gespräche mit dem örtlichen DEHOGA vereinbart, wenn eine solche Bettensteuer grundsätzlich möglich wäre“, erklärt Bambergs Tourismusdirektor Michael Heger.
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