Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Offenen Brief des BN

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim zu „Offener Brief: Eingriffe durch Baggerarbeiten an der Wiesent bei Streitberg und Niederfellendorf“:

In dem Fall handelte es sich um eine nicht genehmigungsbedürftige Gewässerunterhaltungsmaßnahme des Wasserwirtschaftsamtes, die in Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgte und gerade dem Schutz der Flachwasserzonen zu dienen bestimmt ist. Durch die Maßnahme wird ein Aufsitzen bzw. Steckenbleiben von Booten und damit die Schädigung von schützenswerten Laichplätzen gerade verhindert. Durch die erfolgten Vertiefungen im eng abgegrenzten Raum können Bootsfahrer die sonst – nach wie vor unverändert vorhandenen – Flachwasserbereiche gerade nicht mehr befahren und werden zum Schutz der Fauna daran vorbeigelenkt. Auch von den Umweltverbänden wurde ein solcher Schutz in der Vergangenheit immer wieder gefordert. Im Übrigen ist es – anders als in dem offenen Brief falsch dargestellt – gerade zwingende staatliche Aufgabe, die Durchgängigkeit von Gewässern insgesamt herzustellen. Dies resultiert aus der Wasserrahmenrichtlinie (EG-Wasserrahmenrichtlinie). So ist nämlich mit gezielten Maßnahmen stetig eine Verbesserung der linearen und lateralen Durchgängigkeit des Gewässernetzes herbeizuführen, um die Ziele der EG-WRRL in allen Gewässern zu erreichen.