Stillgelegte Ackerflächen in Franken freigegeben zur Futternutzung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten muss informiert werden!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Zeitraum Mai – Juli 2023 und der dadurch bedingen Futterknappheit wurde die Futternutzung von Brachen auf Ackerflächen in Nordbayern (Ober, Mittel und Unterfranken, Oberpfalz) und in einigen weiteren Landkreisen ab sofort freigegeben. Der Aufwuchs zu diesen Flächen kann beweidet oder gemäht und für die Verfütterung an Tiere verwendet werden.

Zur Vermeidung möglicher Sanktionen muss die geplante Nutzung dem AELF mitgeteilt werden.

Die Meldung erfolgt am einfachsten in der Mitteilungsfunktion im iBALIS (https://www.stmelf.bayern.de/ibalis/) über die Kategorie Meldungen/Anzeige unter Meldungen Anzeigen zu Nr. 11 – Nutzung von Stilllegung (Futterknappheit). Im Textfeld sind alle Feldstücke oder Schläge, die zur Futternutzung vorgesehen sind, anzugeben.