Dreister Betrugsversuch per E-Mail: „Abteilung Kriminalpolizei Beschwerdeakte“ droht mit Verhaftung

Symbolbild IT Security

Derzeit füllen sich auch die E-Mail-Postfächer fränkischer Bürger und Unternehmen mit einer etwas eigenartigen Drohung: „BESCHWERDEAKTE/ NR. 02080023-4“ steht im Betreff der E-Mail, Absender ist angeblich ein „Michael RUPP Polizeidirektor, stellvertretender Generaldirektor der öffentlichen Sicherheit …“. Spätestens bei dieser Bezeichnung sollte klar sein dass das alles Unfug ist. Und tatsächlich lautet die E-Mail-Adresse des Absenders „Abteilung Kriminalpolizei <hukdgr008@magenta.de>“, die Antwortadresse dieser Mail („reply-to“) lautet „V6V12de@magenta.de“ (Adressen variieren von Mail zu Mail). Einen Michael Rupp gibt es wirklich, er ist Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Kempten und hat mit dieser Aktion natürlich nichts zu tun – bitte sehen Sie davon ab ihn zu kontaktieren.

„Abteilung Kriminalpolizei Beschwerdeakte“ droht mit Verhaftung

„Abteilung Kriminalpolizei Beschwerdeakte“ droht mit Verhaftung

Die Mail enthält nur den kurzen Text „Sie werden angeklagt, weil die europäische Bundespolizei Ihre IP-Adresse und Ihre Telefonnummer beschlagnahmt hat. Bitte antworten Sie uns nach dem Lesen unter der in der Vorladung angegebenen E-Mail-Adresse.“ Danach folgt eine Grafik (DE0208.jpg, enthält keine EXIF-Daten) mit einem Text. Darin heisst es u.a.: „Wir übermitteln Ihnen diesen Haftbefehl kurz nach einer verdeckten Beschlagnahme von Computern, um Ihnen mitzuteilen dass Sie Gegenstand mehrerer laufender Gerichtsverfahren sind.“ (siehe Bild links).

Die Anschuldigungen lauten auf „Kinderpornographie, Pädophilie, Exhibitionismus, Cyberpornographie, Verstoß gegen die guten Sitten“ … besonders der letzte Punkt würde eher zum Schmunzeln führen, wäre das Ganze nicht ein ernsthafter Betrugsversuch.

Gedroht wird mit „einerFreiheitsstrafe [sic] von 8 bis 35 Jahren“ und einer Geldstrafe von „75.500 bis 345.500 Euro“.

Die Forderung? „Bitte senden Sie uns Ihre Begründungen per E-Mail, damit sie innerhalb einer strengen Frist von 72 Stunden geprüft und auf Sanktionen untersucht werden können“. Die Mail soll an direktor.auskunft.rupp.m@gmail.com geschickt werden (diese Adresse existiert unseres Wissens nach jedoch nicht, auch die Reply-To Adresse (siehe oben) funktioniert nicht).

Ansonsten sei man gezwungen die „sofortige Verhaftung zu veranlassen“. Und es geht noch weiter: „In diesem Fall wird Ihre Akte auch an pädophile Vereinigungen und die Medien zur Veröffentlichung weitergeleitet, damit Ihre Familie und Verwandten wissen was sie tun …“. Spätestens jetzt sollte klar sein dass das alles erstunken und erlogen ist.

Warum ist dieser Betrugsversuch ernsthafter als alle ähnlich gelagerten Fälle?

Nun sind derartige Aktionen ja nicht unbekannt, aber hier gibt es tatsächlich eine Besonderheit: Die Betrüger fassen nach. Reagiert man nicht auf die Mail (man fragt sich ja wie das gehen soll wenn die Adressen nicht existieren) so bekommt man am nächsten Tag wieder eine Mail mit dem gleichen Betreff „BESCHWERDEAKTE/ NR. 02080023-4“ mit dem lapidaren Inhalt

„Hallo,

Nach unserer gestrigen Nachricht hat die Bundespolizei immer noch keine E-Mail von Ihnen erhalten. Wir schicken Ihnen daher diese letzte Warnung, um Sie darüber zu informieren, dass es Konsequenzen haben wird, wenn wir keine E-Mail von Ihnen an die in der Kopie angegebene E-Mail-Adresse erhalten.“

Diese Mail enthält als Anhang eine PDF-Datei „DE0208..pdf“, welches eine Kopie der Mail vom Vortag enthält. Vorsicht! Sicherheitshalber NICHT öffnen, heutzutage sind auch PDF-Dateien nicht mehr als „ungefährlich“ einzustufen.

Absenderadresse ist „Abteilung Kriminalpolizei <hyndinist@magenta.de>“, Antwortadresse ist „udghtre@magenta.de“ – jedenfalls in unserem Fall, die Adressen werden wohl laufend geändert.

Unser Tipp: Löschen Sie derartige Mails UNGELESEN, um sicher zu gehen dass kein Schadcode ausgeführt werden kann. Öffnen Sie auf keinen Fall die PDF-Datei. Antworten Sie NICHT auf diese Mail – nur weil die Adressen in unserem Fall nicht existieren, heisst das nicht dass die Adressen in allen Fällen fehlerhaft sind.

Nebenbei: Die Polizei oder Staatsanwaltschaft wird Sie im Falle eines Vergehens oder einer Straftat NIEMALS per E-Mail kontaktieren – und natürlich erst recht keine Drohungen anführen.