Niedrigwasser im Landkreis Coburg – Wasserentnahmen unzulässig

Auch in diesem Sommer herrscht wegen zu geringer Niederschläge in fast allen Flüssen und Bächen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg Niedrigwasser. Die Wasserführung liegt in diesen Gewässern unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ), dem Mittelwert der niedrigsten Abflüsse eines langjährigen Betrachtungszeitraums.

Vor allem an kleineren Bächen und besonders in den Oberläufen ist mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen.

Nachdem auch in den kommenden Wochen nicht mit ergiebigen Niederschlägen und damit einer Entspannung der Situation zu rechnen ist, weisen die Stadt Coburg und das Landratsamt Coburg daher auf folgende Rechtslage hin:

Wasserentnahmen zur Bewässerung aus Bächen und Flüssen in denen Niedrigwasser herrscht sind durch den Gemeingebrauch, bzw. den Eigentümer- und Anliegergebrauch, nicht mehr abgedeckt und daher unzulässig.

Auch beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten. Hier sind die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu befolgen. Auch hier sind Wasserentnahmen bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig.