Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 06.07.2023

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

Unfall beim Fahr­strei­fen­wech­sel ver­ur­sacht und geflüchtet

COBURG. Einen Ver­kehrs­un­fall mit einem Sach­scha­den von min­des­tens 1.000 Euro ver­ur­sach­te am Mitt­woch­mor­gen ein zunächst unbe­kann­ter BMW-Fah­rer an der ampel­ge­re­gel­ten Kreu­zung in der Viktoriastraße.

Der Fah­rer des BMW aus dem Münch­ner Zulas­sungs­be­reich war am Mitt­woch um 5:50 Uhr in der Vik­to­ria­stra­ße in stadt­ein­wär­ti­ger Rich­tung unter­wegs. Im Bereich der Licht­zei­chen­an­la­ge, in Rich­tung Löwen­stra­ße fah­rend, ord­ne­te sich der BMW-Fah­rer zunächst auf der lin­ken Fahr­spur in Rich­tung Bahn­hof ein. Da der Fah­rer offen­sicht­lich den für sich fal­schen Fahr­strei­fen gewählt hat­te, wech­sel­te er abrupt auf den rech­ten Fahr­strei­fen in Rich­tung Löwen­stra­ße. Auf die­sem befand sich aller­dings ein 49-jäh­ri­ger mit sei­nem Audi, der in Rich­tung Innen­stadt unter­wegs war. Um einen Zusam­men­stoß mit dem spur­wech­seln­den BMW zu ver­mei­den, brems­te der Audi-Fah­rer stark ab und wich nach rechts aus. Dabei tou­chier­te er mit der rech­ten, vor­de­ren Fel­ge den Bord­stein und beschä­dig­te dabei das rech­te Vorderrad.

Der BMW-Fah­rer setz­te sei­ne Fahrt fort. Gegen des­sen Fah­rer ermit­telt nun die Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on wegen uner­laub­ten Ent­fer­nens vom Unfall­ort, sowie Ver­stö­ßen nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung. Nach der­zei­ti­gen Ermitt­lungs­stand dürf­te das Fahr­zeug des Unfall­ver­ur­sa­chers unbe­schä­digt sein.

19-jäh­ri­ge fährt unter Rauschgifteinfluss

MEE­DER, NAIDA, LAND­KREIS COBURG. Dro­gen­ty­pi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten zeig­te eine Opel-Fah­re­rin bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le am Mitt­woch im Mee­de­rer Gemein­de­teil Neida.

Wäh­rend der Kon­trol­le räum­te die Frau einen vor­he­ri­gen Rausch­gift­kon­sum ein. Die Beam­ten unter­ban­den die Wei­ter­fahrt und ord­ne­ten eine Blut­ent­nah­me im Cobur­ger Kli­ni­kum an. Gegen die 19-Jäh­ri­ge ermit­telt die Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on wegen einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Ablen­kung führt zu Verkehrsunfall

BAD RODACH, LAND­KREIS COBURG. Am Mitt­woch­nach­mit­tag kam ein 85-jäh­ri­ger aus Bad Rodach mit sei­nem Auto von der Stra­ße ab und prall­te gegen eine Stra­ßen­leuch­te. Unfall­ur­säch­lich war der nicht aus­rei­chend gesi­cher­te Ein­kauf im Fuß­raum des Fahrzeugs.

Der 85-jäh­ri­ge war um 14:55 Uhr mit sei­nem Toyo­ta in der Stra­ße „Kur­ring“ unter­wegs. Der Auto­fah­rer hat­te sei­ne beim Ein­kau­fen erwor­be­nen Waren im Fuß­raum des Fahr­zeugs abge­stellt. Da die­se nicht aus­rei­chend gesi­chert waren und kipp­ten, lenk­ten die­se den Fah­rer ab, der wäh­rend der Fahrt sei­ne Kon­zen­tra­ti­on auf den Fuß­raum des Fahr­zeugs lenk­te. Man­gels aus­rei­chen­der Auf­merk­sam­keit auf die Stra­ßen­füh­rung kam er nach rechts von der Stra­ße ab und prall­te gegen das Hin­der­nis. Der Unfall­ver­ur­sa­cher selbst blieb unver­letzt. Am Fahr­zeug des Man­nes sowie der Stra­ßen­la­ter­ne ent­stand ein Sach­scha­den von min­des­tens 6.000 Euro. Die Cobur­ger Poli­zis­ten nah­men einen Ver­kehrs­un­fall mit Sach­scha­den auf und ver­warn­ten den Unfall­ver­ur­sa­cher vor Ort.

Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Coburg

Ver­kehrs­un­si­cher – Vehi­kel aus dem Ver­kehr gezogen

LKR. LICHTENFELS/​Redwitz a. d. Rodach. Spe­zia­lis­ten der Cobur­ger Ver­kehrs­po­li­zei hiel­ten am Don­ners­tag­mit­tag in der Kro­nacher Stra­ße im Rah­men von Schwer­last­kon­trol­len den Fah­rer eines Last­kraft­wa­gens an. Bei der nähe­ren Inau­gen­schein­nah­me sei­nes Gefährts bemerk­ten die Beam­ten gra­vie­ren­de tech­ni­sche Män­gel, wel­che das Fahr­zeug abso­lut ver­kehrs­un­si­cher erschie­nen lie­ßen. Nach Hin­zu­zie­hung eines tech­ni­schen Sach­ver­stän­di­gen zogen die Beam­ten den Ive­co aus dem Ver­kehr, da bei der Begut­ach­tung vie­le wei­te­re Defek­te fest­stellt wur­den. Neben einer durch­ge­ros­te­ten und geris­se­nen Karos­se­rie fehl­te zum Bei­spiel not­wen­di­ge Brems­kraft und Fede­rung. Auch war ein Rei­fen bereits bis auf die Kar­kas­se abgefahren.

Da die Wei­ter­fahrt des Nutz­fahr­zeugs auf­grund des deso­la­ten Zustands unter­bun­den wer­den muss­te, um Gefah­ren für den Stra­ßen­ver­kehr abzu­wen­den, erfolg­te des­sen spä­te­re Abho­lung mit­tels eines Anhän­gers. Fah­rer und Hal­ter müs­sen nun wegen den im Raum ste­hen­den Ver­feh­lun­gen mit einem hohen Buß­geld rechnen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Neu­stadt bei Coburg

Nach Kör­per­ver­let­zung: 31-Jäh­ri­ger atta­ckiert auch Polizisten

NEU­STADT B.COBURG, LKR. COBURG. Zwi­schen zwei Män­nern kam es am Mitt­woch­abend zu einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung, bei der ein 36-Jäh­ri­ger ins Kli­ni­kum muss­te. Der 31-jäh­ri­ge Tat­ver­däch­ti­ge ver­letz­te auch einen Polizisten.

Gegen 20.30 Uhr kam es zu einer Kör­per­ver­let­zung in der Eis­fel­der Stra­ße in der Nähe eines Ver­brau­cher­mark­tes. Der 31 Jah­re alte Neu­stad­ter schlug zunächst sei­nem fünf Jah­re älte­ren Kon­tra­hen­ten mit der Faust ins Gesicht. Durch den Schlag erlitt das Opfer leich­te Ver­let­zun­gen und kam vor­sorg­lich ins Krankenhaus.

Als wenig spä­ter eine Poli­zei­strei­fe hin­zu­kam, woll­te sich der sicht­lich betrun­ke­ne 31-Jäh­ri­ge mit dem Fahr­rad aus dem Staub machen. Der Auf­for­de­rung der Poli­zis­ten ste­hen zu blei­ben, kam der Rauf­bold nicht nach, wes­halb die Beam­ten ihn fest­hal­ten muss­ten. Dabei ver­setz­te der Delin­quent einem der Poli­zis­ten einen schmerz­haf­ten Hieb gegen die Schul­ter. Der reni­ten­te Mann muss­te gefes­selt und zur Blut­ent­nah­me ins Kli­ni­kum ver­bracht werden.

Der mit über 1,4 Pro­mil­le alko­ho­li­sier­te 31-jäh­ri­ge Neu­stad­ter wird sich nun unter ande­rem wegen Kör­per­ver­let­zung, tät­li­chen Angriffs und Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te sowie Trun­ken­heit im Ver­kehr ver­ant­wor­ten müssen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Kör­per­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit Anwoh­nern endet mit einem Gewahr­sam und Widerstand

Ein 41-jäh­ri­ge Küp­ser, der sicht­lich berauscht war, bedroh­te kurz nach 19:00 Uhr am Mitt­woch­abend meh­re­re Anwoh­ner ver­bal und betrat ein frem­des Grund­stück. Als ihn der Grund­stücks­eig­ner hier­auf­hin zur Rede stell­te bedroh­te er auch die­sen und es kam zu einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung bei wel­cher der Grund­stücks­eig­ner leich­te­re Ver­let­zun­gen erlitt. In die­sem Zusam­men­hang beschä­dig­te der Beschul­dig­te auch den Auto­spie­gel sowie den Gar­ten­zaun des Grundstückbesitzers.

Der Beschul­dig­te konn­te durch meh­re­re Strei­fen­be­sat­zun­gen fest­ge­stellt und auf­grund des berausch­ten Zustan­des und der bereits began­ge­nen und wei­ter­hin zu erwar­ten­den Straf­ta­ten in Gewahr­sam genom­men werden.

Nach­fol­gend leis­te­te der Mann auch noch gegen die ein­ge­setz­ten Strei­fen­be­am­ten Wider­stand und bedroh­te auch diese.

Auch eine im Nach­gang ange­zeig­te Sach­be­schä­di­gung an einem gepark­ten PKW, bei wel­chem der Schei­ben­wi­scher abge­ris­sen wur­de, konn­te dem Mann zuge­ord­net werden.

Der 41-jäh­ri­ge ver­brach­te die rest­li­che Nacht im Polizeigewahrsam.

Den Mann erwar­tet nun ein Straf­ver­fah­ren wegen tät­li­chen Angriffs auf Voll­stre­ckungs­be­am­te, Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te, meh­re­rer Belei­di­gungs- sowie Bedro­hungs­de­lik­te und meh­re­re Sach­be­schä­di­gun­gen sowie einer Körperverletzung.

Zudem führ­te der Mann in sei­nem Ruck­sack ein grö­ße­res Mes­ser ohne trif­ti­gen Grund mit sich, sodass zu den bereits vor­lie­gen­den Delik­ten noch eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­ge nach dem Waf­fen­ge­setz hinzukommt.