Bür­ger­initia­ti­ve will Süd­um­fah­rung in Her­zo­gen­au­rach verhindern

In der Stadt­rats­sit­zung am 29.6. soll über das von der Stadt als zuläs­sig erach­te­te Bür­ger­be­geh­ren Pro-Süd­um­fah­rung ent­schie­den wer­den. Die Bür­ger­initia­ti­ve Stopp Süd­um­fah­rung hat zur Zuläs­sig­keit des Bür­ger­be­geh­rens meh­re­re Exper­ten befragt und ein Gut­ach­ten bei der in die­ser Sach­fra­ge spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walts­kanz­lei Meis­ter­ernst in Auf­trag gege­ben. Alle befrag­ten Exper­ten bestä­ti­gen über­ein­stim­mend und sehr deut­lich die Unzu­läs­sig­keit des Bürgerbegehrens.
Die wesent­li­chen Grün­de für die Unzulässigkeit:
1. In der Fra­ge­stel­lung wer­den Maß­nah­men genannt, die fort­ge­setzt wer­den sol­len. Für die Bür­ger ist nicht ersicht­lich, wel­che Maß­nah­men gemeint sind. Es könn­te mehr als die Wie­der­auf­nah­me des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens gemeint sein.
2. Dies wird auch nicht durch die Begrün­dung deut­lich. Dort wer­den auch Maß­nah­men wie der Aus­bau des ÖPNVs genannt. Die Fra­ge­stel­lung ist daher zu unbestimmt.
3. Des Wei­te­ren sind etli­che Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen der Begrün­dung falsch und füh­ren die Bür­ger in die Irre (z.B. Aus­bau des Bahn­hofs Sie­gels­dorf, Dar­stel­lung als ein­zi­ge Alter­na­ti­ve zur Verkehrsberuhigung).
„Ein Bür­ger­be­geh­ren darf Mei­nun­gen nen­nen, aber die Fak­ten nicht ver­dre­hen“, kom­men­tiert Hel­mut König, BN Kreis­vor­sit­zen­der. Im Rechts­gut­ach­ten wer­den acht irre­füh­ren­de oder fal­sche Aus­sa­gen bemängelt.
Mit einem offe­nen Brief hat Stopp Süd­um­fah­rung die Mit­glie­der des Stadt­rats auf­ge­for­dert das Bür­ger­be­geh­ren für ungül­tig zu erklä­ren oder die Ent­schei­dung der obe­ren Auf­sichts­be­hör­den abzu­war­ten. „Wir haben das Gut­ach­ten dem Land­rats­amt als Auf­sichts­be­hör­de geschickt, das bis­her nicht an der Prü­fung betei­ligt war“, erklärt Wer­ner Mes­na­ric von Par­ents for Future. „Das Bür­ger­be­geh­ren soll­te am bes­ten gleich vom Stadt­rat abge­lehnt wer­den, da es juris­tisch angreif­bar ist und nach unab­hän­gi­ger Exper­ten­mei­nung mit fal­schen und ver­wir­ren­den Argu­men­ten arbei­tet,“ for­dert Mar­ti­ne Her­pers, die Spre­che­rin der BI.

Das Rechts­gut­ach­ten im Wortlaut:

224–23_StN zum BB Pro Sued­um­ge­hung 230620 (003)