Bürgerinitiative will Südumfahrung in Herzogenaurach verhindern
In der Stadtratssitzung am 29.6. soll über das von der Stadt als zulässig erachtete Bürgerbegehren Pro-Südumfahrung entschieden werden. Die Bürgerinitiative Stopp Südumfahrung hat zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mehrere Experten befragt und ein Gutachten bei der in dieser Sachfrage spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Meisterernst in Auftrag gegeben. Alle befragten Experten bestätigen übereinstimmend und sehr deutlich die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Die wesentlichen Gründe für die Unzulässigkeit:
1. In der Fragestellung werden Maßnahmen genannt, die fortgesetzt werden sollen. Für die Bürger ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen gemeint sind. Es könnte mehr als die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens gemeint sein.
2. Dies wird auch nicht durch die Begründung deutlich. Dort werden auch Maßnahmen wie der Ausbau des ÖPNVs genannt. Die Fragestellung ist daher zu unbestimmt.
3. Des Weiteren sind etliche Tatsachenbehauptungen der Begründung falsch und führen die Bürger in die Irre (z.B. Ausbau des Bahnhofs Siegelsdorf, Darstellung als einzige Alternative zur Verkehrsberuhigung).
„Ein Bürgerbegehren darf Meinungen nennen, aber die Fakten nicht verdrehen“, kommentiert Helmut König, BN Kreisvorsitzender. Im Rechtsgutachten werden acht irreführende oder falsche Aussagen bemängelt.
Mit einem offenen Brief hat Stopp Südumfahrung die Mitglieder des Stadtrats aufgefordert das Bürgerbegehren für ungültig zu erklären oder die Entscheidung der oberen Aufsichtsbehörden abzuwarten. „Wir haben das Gutachten dem Landratsamt als Aufsichtsbehörde geschickt, das bisher nicht an der Prüfung beteiligt war“, erklärt Werner Mesnaric von Parents for Future. „Das Bürgerbegehren sollte am besten gleich vom Stadtrat abgelehnt werden, da es juristisch angreifbar ist und nach unabhängiger Expertenmeinung mit falschen und verwirrenden Argumenten arbeitet,“ fordert Martine Herpers, die Sprecherin der BI.
Das Rechtsgutachten im Wortlaut:
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