Kreiskasse Bamberg erinnert an Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren

Erteilung eines SEPA-Mandates wird empfohlen

Für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bamberg, die ihre Abfallentsorgungsgebühren nicht per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen, ist der 1. Juli 2023 ein wichtiger Termin. Die Kreiskasse Bamberg erinnert daran, dass an diesem Stichtag die für 2023 festgesetzten Gebühren fällig werden. Durch die fristgerechte Bezahlung ersparen sich die betroffenen Zahlungspflichtigen eine Mahnung und damit vermeidbare, zusätzliche Kosten.

Die genaue Höhe der Gebühr finden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im zuletzt erteilten Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im Februar 2023 zugestellt wurde; auf diesem Dokument ist zusätzlich das für die Zuordnung der Überweisungen wichtige Kassenzeichen hinterlegt. Bei Rückfragen zur Fälligkeit steht die Kreiskasse Bamberg (Tel. 0951/85-186) gerne zur Verfügung. Fragen zum Gebührenbescheid beantworten die Mitarbeiterinnen der kommunalen Abfallwirtschaft (Tel. 0951/85-139, -142 bzw. -143)

Weitere Informationen über die Abfallentsorgungsgebühren und die damit abgedeckten Leistungen der Abfallwirtschaft findet man im Abfallkalender oder online unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft. Hier können Gebührenschuldnerinnen und -schuldner auch eine „Änderungsmitteilung“, den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, herunterladen.

Der Vorteil des SEPA-Lastschriftverfahrens liegt auf der Hand: Fälligkeitstermine können nicht mehr vergessen oder übersehen werden, Änderungen der Abfallgebühren, Gutschriften oder Nachzahlungen werden automatisch berücksichtigt. Ein Risiko besteht nicht, die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.