AELF Coburg-Kulmbach informiert: Neuer Termin bei der Mulchsperrfrist!

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Landwirte dürfen Brach- bzw. Stilllegungsflächen heuer erst ab 15.08.2023 mulchen

Aufgrund geänderter Vorschriften hat sich das Ende der Schutzperiode, in welcher das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses verboten ist (Mulchsperrfrist), in diesem Jahr um 6 Wochen nach hinten verschoben. Nachdem Landwirte ihre Brachbzw. Stilllegungsflächen bis 2022 bereits ab dem 1. Juli mulchen bzw. ganzflächig zerkleinern durften, gilt heuer eine Sperrfrist bis zum 15. August.