Landkreis Lichtenfels informiert: Gefahren durch falsch entsorgtes Grüngut

Rasenschnitt, Äste, Zweige und Kompost dürfen nicht in der freien Natur abgelagert werden

Rasenschnitt irgendwo im Wald oder bei der Gartenarbeit ausgeschnittene Äste und Zweige, die einfach irgendwo ins Wasser geworfen wurden: Solche und ähnliche Entdeckungen macht man immer wieder, wenn man aufmerksam durch Wald und Flur wandert. Dabei ist das Entsorgen von Grünabfällen in der Natur kein Kavaliersdelikt, warnt das Umweltzentrum am Landratsamt Lichtenfels.

Wild abgelagertes Grüngut wie hier am Waldrand, kann schlimme Folgen für Flora und Fauna haben. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Jasmin Wagner

Wild abgelagertes Grüngut wie hier am Waldrand, kann schlimme Folgen für Flora und Fauna haben. Foto: Landratsamt Lichtenfels/ Jasmin Wagner

Rechtlich betrachtet unterliegt Grüngut, wie Laub, Rasen- oder Heckenschnitt genauso dem Abfallbegriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wie andere, augenscheinlich gefährlichere Abfälle. Somit ist Grüngut in der Konsequenz ebenso ordnungsgemäß zu entsorgen, erläutert das Team vom Umweltzentrum. Das unzulässige Ablagern von Grüngut in Wald und Flur stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar, bei Zuwiderhandlung wird demnach ein Bußgeld fällig.

Unabhängig von der bloßen rechtlichen Bewertung hat das unsachgemäße Entsorgen von Grüngut gefährliche Folgen für Natur und Umwelt. Beim widerrechtlichen Ablagern von Grüngut in Bächen können beispielsweise Verklausungen und Abschwemmungen entstehen. Bachläufe verstopfen, das Wasser staut sich. Im Extremfall tritt dieses über die nicht gesicherten Ufer und zerstört das Umland, im schlimmsten Fall sogar bebaute Gebiete.

Weiter kann das wilde Abladen von Gartenabfällen auch gravierende Folgen für Flora und Fauna haben, vor allem, wenn es sich um giftige und gebietsfremde Arten handelt, die im Grüngut enthalten sind. Zum einen besteht dadurch die Gefahr, dass Tiere auf diesem Weg beim Fressen unbekannter Pflanzen Giftstoffe aufnehmen und im schlimmsten Fall daran sterben.

Weiter können auch Verdrängungsprozesse durch sogenannte invasive Arten negative Folgen für das Ökosystem haben. Wenn gebietsfremde Pflanzen beispielsweise ähnliche Standortbedingungen wie in ihrem ursprünglichen Umfeld vorfinden, sie eine unbesetzte Lücke besetzen oder Fraßfeinde fehlen, können sich diese invasiven Arten stark ausbreiten.

Problematisch ist dies vor allem, wenn sie so andere, heimische Arten verdrängen, schützenswerte Lebensräume gefährden oder als Unkräuter wirtschaftliche Schäden verursachen. Auch schwerwiegende gesundheitliche Schäden können bei einigen dieser Arten auftreten. Als Beispiele seien hier der Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosia genannt.

Durch eine ordnungsgemäße Entsorgung von Grüngut können all diese Gefahren gebannt und Verfahren zur Ahndung der Verstöße durch die Behörden verhindert werden, so das Team des Umweltzentrums. Der Landkreis Lichtenfels betreibt ein flächendeckendes Netz an Wertstoffhöfen und Kompostplätzen, wo privat anfallendes kompostierbares Material (Hecken-, Strauch-, Baum-, Rasen- und Grasschnitt, Laub, Rinde, Zimmerpflanzen, Weihnachtsbäume) kostenfrei und unkompliziert zu den jeweiligen Öffnungszeiten angeliefert werden kann.

Auch der Kompost im eigenen Garten eignet sich unter bestimmten Bedingungen für die Entsorgung von kleineren Mengen an Grünabfällen. Tipps zur Kompostierung finden Sie im gemeinsam vom Landesamt für Umwelt und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlichten Abfallratgeber Bayern (www.abfallratgeber.bayern.de).

Aber auch das Team der Abfallwirtschaft steht unter der Hotline 09571/18-9030 gerne für Fragen, vor allem zur Entsorgung auf den Wertstoffhöfen und Kompostplätzen, zur Verfügung.