Bamberger Personalsenat trifft Beschluss zu Schadenersatz
Stadt und Versicherung verständigen sich auf Schadensausgleichsbetrag von 200.000 Euro
Der Personalsenat des Bamberger Stadtrats hat sich in einer Sondersitzung am Donnerstag, 15. Juni 2023, erneut mit der Aufarbeitung der personalrechtlichen Feststellungen aus der überörtlichen Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) beschäftigt. Im Ergebnis soll die Stadt nun einen Schadensausgleich von 200.000 Euro erhalten.
Im Rahmen der derzeit laufenden Rückforderungsverfahren für nicht zulässige Zahlungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befasste sich der Senat auch mit möglichen Schadensersatzforderungen gegen Entscheidungsträger. Der Stadtrat hatte die Verwaltung zunächst beauftragt, die Durchsetzung derartiger Ansprüche bis zum Abschluss der gegen einzelne Entscheidungsträger eingeleiteten Strafverfahren zurückzustellen, um die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft für Rückschlüsse zu möglichen Schadensersatzverfahren nutzen zu können.
Die etwaige Durchsetzung von Schadensersatzforderungen dient – anders als strafrechtliche Verfahren – dazu, den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren, welcher der Stadt selbst durch das Handeln ihrer eigenen Bediensteten entstanden ist.
Mit der Aufarbeitung war vom Stadtrat die „AG11“ unter der Leitung von Zweitem Bürgermeister Jonas Glüsenkamp beauftragt worden. Sie hatte unter anderem auch zu prüfen, ob vermögensschädliche Leistungen, die schuldhaft durch städtische Mitarbeitende veranlasst wurden, von Vermögensschadensversicherungen der Stadt abgedeckt sind.
Der Stadt wurde in diesem Zusammenhang von ihrem zuständigen Versicherer ein Schadensausgleichsbetrag in Höhe von 200.000 Euro angeboten. Der Personalsenat des Bamberger Stadtrats entschied nun einstimmig, das Angebot der Versicherung anzunehmen. Die gegenüber Begünstigten eingeleiteten Rückforderungsverfahren für zu Unrecht gezahlte Leistungen bleiben hiervon unberührt und werden parallel weitergeführt.
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