Deutliche Erhöhung der Schwimmbadförderung in Bayern

Das idyllische Familienschwimmbad Streitberg. © wiesentbote.de
Das idyllische Familienschwimmbad Streitberg. © wiesentbote.de

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 13. Juni 2023:

Bessere Förderbedingungen für Kommunen und Vereine / Neuauflage des Seepferdchenprogramms

Schwimmen können rettet Leben! Der Ministerrat hat heute deshalb eine kraftvolles Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Investitionen in Bayerns Schwimmbäder beschlossen. Außerdem wurde das Gutscheinprogramm „Mach mit – Tauch auf“ („Seepferdchenprogramm“) neu aufgelegt. Insbesondere die Schwimmfähigkeit der Kinder ist wichtig für ihre Sicherheit und ihr gesundes Aufwachsen. Deutschlandweit hat sich, nach Zahlen des DLRG, die Zahl der Grundschüler, die nicht schwimmen können, von 10% auf 20% verdoppelt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und wurden durch die Schließung der Schwimmbäder während der Corona-Pandemie noch verstärkt. Es ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit Kinder in Bayern unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation die Möglichkeit haben, das sichere Schwimmen zu lernen.

Im Einzelnen hat die Staatsregierung daher heute folgendes Sofortprogramm beschlossen:

Förderung Schwimmbadinfrastruktur

Die Förderung von Kommunen beim Bau von Schulschwimmhallen wird weiter verbessert (kommunale Hochbauförderung):

  • Kommunen, die ein Schulschwimmbad in interkommunaler Zusammenarbeit errichten, erhalten künftig einen  Fördersatzzuschlag von 10 Prozentpunkten.
  • Außerdem sollen die Kostenrichtwerte, also die Grundlage für die Förderungshöhe, nach einer baufachlichen Prüfung erhöht werden, um so den spezifischen Kostenentwicklungen beim Bau von Schulschwimmbädern besser Rechnung zu tragen.

Die Förderung der Sanierung, Modernisierung und barrierefreien Umgestaltung von kommunalen Bädern – überwiegend Freibäder, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden – wird deutlich erhöht (Sonderprogramm Schwimmbadförderung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr):

  • Der Förderrahmen wird verdoppelt und beträgt somit bis zu 80 %. Für finanzschwache Kommunen wird der  Höchstfördersatz auf bis zu 90% angehoben.
  • Die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von derzeit 5,807 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro angehoben.

Durch diese Maßnahmen werden die bayerischen Kommunen insbesondere beim Bau von Freibädern künftig noch besser unterstützt.

Auch die Förderung vereinseigener Schwimmbäder wird durch Anpassung der Förderkulisse im Rahmen der Sportförderung verbessert und die Fördersätze angepasst.

Schwimmförderprogramm

Zudem wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ (sog. „Seepferdchenprogramm“) fortgeführt:

  • Zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Erstklässlerinnen und Erstklässler bzw. Vorschulkinder einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“.
  • Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen entsprechenden Gutschein erhalten.