AELF Coburg-Kulmbach schult Landwirte in der Pflanzenbestimmung

Vier Kennarten müssen die Landwirte auf ihrem Feldstück nachweisen können. © Ulf Felgenhauer
Vier Kennarten müssen die Landwirte auf ihrem Feldstück nachweisen können. © Ulf Felgenhauer

Landwirtschaft schützt artenreiches Grünland

Biodiversität ist ein Stützpfeiler für die Stabilität und Funktionsfähigkeit unserer Öko- und Agrarsysteme. Die Landwirtschaft ist ein unverzichtbarer Partner, wenn es darum geht, die kulturlandschaftlich geprägten Lebensräume zu pflegen und so die Biodiversität zu fördern. Ein Bestandteil davon ist die extensive Bewirtschaftung artenreicher Dauergrünlandflächen.

Die Landwirtschaftsverwaltung bietet ein ganzes Maßnahmenpaket an, um besonders nachhaltige und standortangepasste Verfahren zu fördern. Voraussetzung: Auf der jeweiligen Wiese müssen bestimmte Pflanzen vorkommen.

Auf einem Feldstück bei Kauernburg (Stadt Kulmbach) erläuterten Annemarie Dorn und Hans Köhl vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach zusammen mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörden Kulmbach und Kronach, wie die Landwirte bei der Kennartenbestimmung vorgehen sollen.

Grünland ist fast so artenreich wie der tropische Regenwald Grünland stellt mit ca. 33 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern eine der wichtigsten Nutzungsformen dar. Es dient in erster Linie der Produktion von Futter und damit der Erzeugung von Milch und Fleisch.

Daneben trägt Grünland zum Schutz von Klima, Boden und Grundwasser bei und ist ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen: Mehr als 400 Pflanzenarten sind auf Grünlandstandorte spezialisiert. Mit einem Maximum von 89 Pflanzenarten auf einem Quadratmeter gehört extensives Grünland neben dem tropischen Regenwald zu den artenreichsten Biotoptypen.

Landwirte müssen mindestens vier Kennarten nachweisen Auch auf dem Feldstück bei Kauernburg sind die unterschiedlichsten Pflanzenarten zu se- hen. Rund 50 Landwirtinnen und Landwirte aus den Landkreisen Kulmbach und Kronach sind zur Schulung des AELF Coburg-Kulmbach gekommen. Um die Förderung für artenreiches Grünland in Anspruch nehmen zu können, müssen sie mindestens vier spezielle Kennarten auf der jeweiligen Fläche nachweisen, erklärt Annemarie Dorn, Pflanzenbauberaterin am AELF Coburg-Kulmbach: „Als Kennarten wurden typische Grünlandarten ausgewählt, die vor allem in artenreichen Beständen vorkommen, wie zum Beispiel Margerite oder Flockenblume.“ Eine anschauliche Auflistung der Kennarten gibt es in einer Broschüre der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Am einfachsten lassen sich die Pflanzenarten zur Blütezeit identifizieren. Tipp von der Pflanzenbauberaterin: „Handy-Apps können sehr hilfreich bei der Bestimmung sein. Mit einigen können Sie die Pflanzen auch fotografieren, wobei gleich die Geodaten hinterlegt werden.“ Im Anschluss werden die gefundenen Kennarten in ein Formular eingetragen und dem zuständigen AELF gemeldet.

Ergebnisorientierte Förderung ohne Vorgabe von Maßnahmen Die Förderung selbst ist ergebnisorientiert, d. h. es werden keine Maßnahmen wie Düngeverzicht oder Schnittmenge vorgegeben, sondern das Ergebnis „artenreiches Grünland“ honoriert. Vorteil ist, dass der Landwirt selbstständig ohne einschränkende Maßnahmen oder starre Termine eine für den Schlag angepasste Bewirtschaftung durchführen kann. Es liegt allerdings auch in der Verantwortung des Landwirtes, dass das Ergebnis in Form des Artenreichtums erreicht und erhalten wird.