Vorschlagliste für die Jugendschöffen im Landkreis Forchheim

Symbolbild Justiz

Auslegung der Vorschlagliste für die Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028 nach Ziffer 7 der Jugendschöffenbekanntmachung

Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jugendkammer beim Landgericht Bamberg und der Haupt- und Hilfsjugendschöffen beim Amtsgericht Forchheim liegt in der Zeit von Montag, 05.06.2023, bis einschließlich Dienstag, 13.06.2023, im Schaukasten vor dem Haupteingang des Landratsamtes Forchheim, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim zur Einsicht für jedermann ausgehangen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche (§ 37 GVG i.V. m. Ziffer 8 der Jugendschöffenbekanntmachung), gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach §§32 bis 34 GVG (Text s. Anhang zu diesem Schreiben) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.