Landkreis ERH: Freie Wähler-Fraktion will Beteiligungsmöglichkeiten für Eltern ausbauen
Stellungnahmen der Freien Wähler zum GESETZENTWURF DER STAATSREGIERUNG ZUR ÄNDERUNG DES BAYERISCHEN KINDERBILDUNGS- UND -BETREUUNGSGESETZES (BAYKIBIG)
Enders:
„Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat das Kinderbetreuungswesen im Freistaat Bayern tiefgreifend verändert, indem es seit seiner Einführung für einen BEDARFSGERECHTEN AUSBAU DER KINDERBETREUUNG für alle Altersgruppen sorgt und zeitgleich die ENTWICKLUNG SOWIE SICHERUNG DER BETREUUNGSQUALITÄT forciert. Jetzt gilt es, das Gesetz an aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen anzupassen: MIT BLICK AUF DIE NACH WIE VOR ERHEBLICHEN UNTERSCHIEDE DER BETREUUNGSANGEBOTE UND DIE STETIG STEIGENDE ZAHL AN FÖRDERFÄHIGEN EINRICHTUNGEN HALTEN WIR ES FÜR GEBOTEN, DIE BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR ELTERN AUSZUBAUEN UND DIE KOMMUNIKATION MIT DEN ELTERN AUF LANDESEBENE VERBINDLICHER ZU GESTALTEN, um so die Betreuungssituation in Bayern weiter zu optimieren. Konkret wollen wir mit der Novelle des BayKiBiG die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung eines Landeselternbeirates schaffen. Dieser soll durch seine Mitglieder sowohl die Einrichtungsvielfalt – von Krippen und Kindergärten, über Horte und Tagespflegeeinrichtungen bis hin zu Inklusiven Einrichtungen – sowie die Angebotsvielfalt – kommunale Einrichtungen sowie solche in freier Trägerschaft – abbilden.“
Schmidt:
„Die Reform des BayKiBiG mit dem Ziel, eine demokratisch legitimierte und staatlich anerkannte Landeselternvertretung für Eltern mit Kindern in einer Kindertagesbetreuung – unabhängig vom Träger oder der Organisationsform der Einrichtung – zu installieren, ist eine LANGJÄHRIGE FORDERUNG UNSERER FRAKTION. UNSER ZIEL DABEI IST, ALLEN KINDERN IM FREISTAAT GLEICHE STARTBEDINGUNGEN INS LEBEN ZU BIETEN.
Gerade Kinder aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund bedürfen einer qualitativ hochwertigen und umfassenden Betreuung. Diese zu gewährleisten gelingt aber nur in engem Austausch mit den engsten Bezugspersonen der Kinder: deren Eltern. Im Sinne der Chancengerechtigkeit halten wir die dauerhafte Einrichtung einer Landeselternvertretung daher als zwingend, um den Erziehungsberechtigten sowie den Erzieherinnen und Erziehern eine starke Mitsprache bei grundlegenden Entscheidungen über die Betreuungssituation im Freistaat zu ermöglichen.“
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