Umweltminister Thorsten Glauber: Rehkitz-Rettung per Drohne

Flugdrohne Symbolbild
Flugdrohne (Symbolbild)

Genehmigung für Flüge im Naturschutzgebiet im „Langenbachgrund und Haarweiherkette“ erteilt

Die Drohnenrettung von Rehkitzen und Bodenbrütern ist auch in Naturschutzgebieten möglich. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Wir setzen auch in Naturschutzgebieten beim Schutz von Wildtieren auf moderne Technik. Artenschutz aus der Luft ist mit entsprechender Genehmigung auch in Naturschutzgebieten erlaubt. Die Rettung per Drohne kann schneller und effektiver sein als eine Begehung der Flächen. Vor allem beim Aufspüren seltener Bodenbrüter im Grünland, bei der Wildtierrettung und auch bei Geländearbeiten in unzugänglichen Gebieten hat sich der Einsatz von Drohnen bewährt. Die Möglichkeit, auch in Naturschutzgebieten Wildtiere per Drohne zu retten, bringt ein deutliches Plus an Artenschutz. Ich danke allen Landwirten, Jägern, Naturschützern und anderen Freiwilligen für ihren Einsatz zum Wohl der Tiere.“

Im konkreten Fall hatte der Verein „Kitzrettung Unterer Aischgrund e.V.“ die Zustimmung zum Drohnenflug im Naturschutzgebiet „Langenbachgrund und Haarweiherkette“ beantragt. Die Regierung von Oberfranken als Höhere Naturschutzbehörde hat drei Drohneneinsätze unmittelbar vor der Wiesenmahd in dem Naturschutzgebiet genehmigt. Dem Eigentümer der jeweiligen Flächen sollen so mittels Drohne entdeckte Vogelbrutplätze und Rehkitze mitgeteilt werden, damit sie beim Mähen ausgespart bzw. die Kitze weggetragen werden können.

Für Naturschutzgebiete gelten spezielle Regelungen zum Drohnenflug. Diese Anforderungen sind mit dem Tierschutz in Einklang zu bringen. Voraussetzung für die Genehmigung war ein einmaliger Testflug unter Begleitung der Vogelschutzwarte des Landesamts für Umwelt. Die genutzte Drohne ist klein und wurde auf 50 Metern Höhe geflogen, damit ein möglichst weiter Bereich des Grünlandes abgedeckt und eine große Flächenleistung erzielt werden kann. Bei dem durchgeführten Testflug wurde deutlich, dass naturschutzgerecht gesteuerte Drohnen dieser Größe in dieser Höhe von den Tieren der Umgebung, insbesondere von Vögeln, nicht als Bedrohung wahrgenommen bzw. meist gar nicht bemerkt werden.

Der Einsatz von Drohnen im Artenschutz und bei der Wildtierrettung wird derzeit vom Landesamt für Umwelt untersucht. Ziel ist es, einen effektiven und tierschonenden Einsatz von Drohnen für Naturschutzaufgaben zu konzipieren. Das Umweltministerium finanziert das Projekt mit 400.000 Euro. Die Ergebnisse sind vielversprechend, zahlreiche Kiebitz-, Brachvogel- und Wiesenweihenbruten wurden im Rahmen des Projekts bereits gefunden und konnten dadurch vor dem Mähtod bewahrt werden. Auch die Kitzrettungsvereine im Landkreis Forchheim sind erfolgreich. So konnten in den vergangenen zwei Jahren vom Verein „Kitzrettung Pinzberg und Umgebung“ mehr als 200 Rehkitze mittels Drohne aufgespürt und vor dem Tod durch das Mähwerk bewahrt werden.

Die Ergebnisse aus den ersten drei Jahren des LfU-Projekts sind zusammengefasst zu finden unter https://www.lfu.bayern.de/natur/drohnen/index.htm