Ab sofort Urnengräber am Gößweinsteiner Friedhof möglich

Segensfeier des neuen Urnengräberfeldes auf dem Gößweinsteiner Friedhof. © Thomas Weichert
Segensfeier des neuen Urnengräberfeldes auf dem Gößweinsteiner Friedhof. © Thomas Weichert

Mit einer schlichten Segensfeier durch Pfarrer Pater Ludwig Mazur wurden die neu geschaffenen Urnengräber auf dem Gößweinsteiner Gottesacker ihrer Bestimmung übergeben. Ab sofort können dort Urnen mit der Asche von Verstorbenen beigesetzt werden. Damit dies ohne Verzögerung möglich geworden ist, hat Pater Ludwig den Termin für die Segensfeier kurzfristig angesetzt, nachdem seitens des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg die Erlaubnis für die Freigabe der Urnengräber erfolgte.

Eingeladen waren daher die Mitglieder des Pfarrgemeinderats und der Kirchenverwaltung Gößweinstein, Friedhofswärter Hans Büttner sowie die ausführende Firma Landschaftsbau Rainer Wiedow.

Im Rahmen der Segensfeier dankte Pater Ludwig Landschaftsgärtnermeister Rainer Wiedow für die Planung und gelungene Ausführung der Arbeiten. Ebenso der Kirchenverwaltung und dem Pfarrgemeinderat für die Unterstützung. Besonders dankte er Friedhofswärter Hans Büttner für sein großes Engagement. Kirchenpfleger Georg Lang hob hervor, dass sich Pater Ludwig sowohl als Triebfeder wie auch hinsichtlich der Gestaltung verdient gemacht hat. Letztlich dankte Rainer Wiedow sowohl Pfarrer Pater Ludwig wie auch Kirchenpfleger Georg Lang für die konstruktive Zusammenarbeit.

Mit der Segnung und Freigabe kann die Katholische Kirchenstiftung der Pfarrei Heiligste Dreifaltigkeit Gößweinstein jetzt auch Urnengräber in einem eigens dafür geschaffenen Bereich des Friedhofs Gößweinstein anbieten. Insgesamt stehen 45 Gräber zur Verfügung, die mit bis zu 4 Urnen belegt werden können. Der Vorteil dabei ist, dass die Gräber bereits mit Grabeinfassungen und einem Fundament für einen Grabstein erstellt sind. Die hierfür angefallenen Kosten sind bereits in die Grabgebühr einkalkuliert, so dass diese Kosten nicht noch zusätzlich bei der Grabgestaltung anfallen. Ein Grabstein ist nicht verpflichtend, sondern das Grab kann auch mit einer Platte abgedeckt oder natürlich auch bepflanzt werden. Die Ruhefrist beträgt zehn Jahre.

Die Grabgebühr ist mit dieser Ruhefrist berechnet. Die Gebühren betragen bei der Belegung eines Grabs mit einer Urne 634,47 Euro, mit zwei Urnen 1.122,52 Euro, mit drei Urnen 1.610,57 Euro und mit vier Urnen 2.098,62 Euro. Die Einzelheiten zur Belegung der Gräber, der zulässigen Größe des Grabsteins und der Art der Bepflanzung sowie allen weiteren Informationen können im Pfarrbüro, Telefon 09242/264, erfragt werden.