Bayreuther MdL Tim Pargent zu den Corona-Soforthilfen
Grüne fordern Aussetzung der Rückzahlungspflicht
In der laufenden Debatte um Corona-Soforthilfen fordert MdL Tim Pargent eine vorübergehende Aussetzung der Rückzahlungspflicht – solange, bis rechtssichere und gerechte Lösungen für Unternehmen, Soloselbstständige und Künstler*innen in ganz Bayern geschaffen worden sind.
Antworten der Staatsregierung auf neun Anfragen zum Plenum durch die Landtags-Grünen zeigen auf, wie mangelhaft der Vorschlag der Staatsregierung zum Erlass der Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen ist. Viele Unternehmen und Soloselbstständige fallen durchs Raster, ebenso wie viele Künstlerinnen und Künstler.
Tim Pargent äußert sich dazu wie folgt „Dass die Staatsregierung sich erst rühmt, als erstes Bundesland Corona-Hilfen auszuzahlen und jetzt die dabei geschehenen Fehler nicht einsieht, spricht Bände. Hier wurden von Anfang an willkürlich Regeln aufgestellt, die viele Solo-Selbstständige von einer Beantragung der Hilfen abgeschreckt hatten. Einigen Künstlerinnen und Künstlern, die durch das Raster fielen, war zudem überhaupt keine Beantragung möglich. Und jetzt belastet die von der Staatsregierung zuletzt erlassene undurchsichtige Rückzahlungspflicht die Betroffenen finanziell und psychisch. Unternehmerinnen, Künstler und weitere Solo-Selbstständige fühlen sich zurecht vom Freistaat allein gelassen!“
Auch in Oberfranken hagelt es an Kritik vonseiten Solo-Selbstständiger zu den Regelungen der Corona-Soforthilfen. Lisa Wellisch, Pianistin aus dem Landkreis Bayreuth, kritisiert: „Kein Künstler ist aus Corona mit Gewinn herausgekommen! Und jetzt müssen Künstlerinnen plötzlich mühsam Geld zusammenkratzen, um Hilfen zurückzuzahlen, auf die sie auch aktuell noch dringend angewiesen sind! Kollegen von mir nehmen Privatkredite auf, um dem nachzukommen. Was vielen leider nicht bewusst ist: Die Krise in der Kulturbranche ist noch nicht vorbei. Durch die Pandemie ist ein Auftrittsstau entstanden, wodurch es Künstlerinnen und Künstlern immer noch an Auftrittsmöglichkeiten (und damit Einnahmen) mangelt. Die Situation ist so nicht hinnehmbar!“
Hintergrund: Mitte April hatte die Staatsregierung eine neue Regelung zum Erlass von Rückzahlungsforderungen der Corona-Soforthilfen verkündet, mit der Kleinunternehmerinnen und Solo-Selbstständige entlastet werden sollen. Der Vorstoß stößt auf breite Kritik.
Weitere Kritikpunkte der Landtags-Grünen, die sich aus den Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf die Anfragen zum Plenum (AzP) ergeben:
Von den Behörden werden zunächst keine Rückforderungsbescheide erlassen.
Stattdessen müssen Betroffene zunächst eine selbsttägige Überprüfung ihres Liquiditätsengpasses vornehmen. Erst im nachfolgenden, verpflichtenden Rückmeldeverfahren – oder auch auf Wunsch der Betroffenen, die der Bewilligungsstelle lediglich den Betrag der Überkompensation mitteilen –, werden dann entsprechende Widerrufs- und Rückforderungsbescheide erlassen.
Das Problem: Die Behörden werden erst tätig, nachdem die Betroffenen selbst beurteilen haben, wie ihre wirtschaftliche Lage ist. Es ist davon auszugehen, dass es dadurch bei den Rückforderungen zu recht unterschiedlichen Ergebnissen kommen wird.
Für die Erlass-Prüfung sollen vor allem die Werte auf Basis des letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheids zugrunde gelegt werden.
Das Problem: Einkommenssteuerbescheide, die ein oder zwei Jahre alt sind, geben in der Regel keine Auskunft über die aktuelle Lage. Gerade für kleinere Unternehmen und Solo-Selbständige ist im Fall von Rückzahlungsforderungen jedoch der Ist-Zustand entscheidend, um die wirtschaftliche Situation fair bewerten zu können.
Ausschlaggebend für einen Erlass oder Teilerlass ist in Bayern die sogenannte Existenzgefährdung. Von einer Existenzgefährdung wird ausgegangen, wenn das vorhandene Geld (= erwarteter Jahresüberschuss nach Steuern sowie weitere Einkünfte und liquide Betriebsmittel) nicht ausreicht, um die Rückzahlung zu leisten, auch nicht als Ratenzahlung.
Das Problem: Dies steht im deutlichen Gegensatz zur mehrfachen Behauptung der Staatsregierung, niemand solle durch die Rückzahlung in „wirtschaftliche Schwierigkeiten“ geraten. Denn diese Regelung verhindert regelrecht vernünftiges Wirtschaften und Investieren in die Zukunftsfähigkeit all jener Betroffener, die Rückzahlungen bis nahe ans Existenzminium leisten müssen. Dazu kommt: Es gibt keine klare Regelung dafür, wann ein Erlass und wann ein Teilerlass in Frage kommt.
Die Staatsregierung geht davon aus, das Unternehmen und Soloselbstständige, die bereits Rückzahlungen geleistet haben dadurch nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Das Problem: Viele Unternehmen und Soloselbstständige haben mühsam Mittel zusammengekratzt, um den Rückzahlungsforderungen nachzukommen und sind dadurch in wirtschaftliche Schieflagen geraden. Die aktuellen Erlassregelungen sehen für diese Unternehmen und Soloselbstständige keine Lösungen vor. Das ist ungerecht und benachteiligt diejenigen, die sich an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.
Die Staatsregierung geht davon aus, das Unternehmen und Soloselbstständige, die bereits Rückzahlungen geleistet haben dadurch nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Das Problem: Viele Unternehmen und Soloselbstständige haben mühsam Mittel zusammengekratzt, um den Rückzahlungsforderungen nachzukommen und sind dadurch in wirtschaftliche Schieflagen geraden. Die aktuellen Erlassregelungen sehen für diese Unternehmen und Soloselbstständige keine Lösungen vor. Das ist ungerecht und benachteiligt diejenigen, die sich an die bisherigen Vorgaben gehalten haben.
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