Polizeibericht Landkreis ERH vom 02.05.2023
Polizeiinspektion Erlangen-Stadt und -Land
– Fehlanzeige –
Polizeiinspektion Herzogenaurach
Herzogenaurach. Im Zeitraum vom 29.04.23, 11:00 – 12:30 Uhr wurde in der Karl-Bröger-Str. 45 ein Wohnmobil der Marke Ford, Farbe grau auf der Beifahrerseite großflächig verkratzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 2000,- Euro. Hinweise nimmt die Polizei Herzogenaurach unter Tel. 09132/ /809-0 entgegen.
Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch
Gremsdorf – Einbrecher überrascht
Am frühen Dienstagmorgen, gegen 04.37 Uhr, überraschte der Eigentümer eines Betriebes im Gewerbepark einen Einbrecher, als dieser eben ein Fenster aufhebeln wollte. Der unbekannte Einbrecher wurde aufgeschreckt und rannte zu einem Pkw, welcher auf Höhe eines Schnellrestaurants abgestellt war. Anschließend fuhr dieser in eine unbekannte Richtung davon. Am Fenster entstand Sachschaden in Höhe von ca. 150.- Euro. Glücklicherweise ließ der Täter in seinem Schreckmoment mehrere Gegenstände zurück, welche nun von der Kriminalpolizei auf Spuren untersucht werden. Die weiteren Ermittlungen werden von der Polizei in Höchstadt durchgeführt. Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizei unter der 09193/63940 in Verbindung zu setzen.
Adelsdorf – Schwarzangler am Grummerweiher
Am Montagabend, gegen 19.15 Uhr, überraschte ein Ehepaar eine Gruppe von Männern, welche am Grummerweiher Bier tranken und wie sich später herausstellte, auch Angelgeräte im Gebüsch versteckt hatten. Die Männer entfernten sich letztlich in einem weißen Bus der Marke Mercedes, welcher in Berlin zugelassen war. Die weiteren Ermittlungen werden von der Polizei Höchstadt geführt. Auch hier werden Zeugen gebeten sich unter der 09193/63940 bei der Polizei zu melden.
Röttenbach – Alkoholisiert mit E-Bike gestürzt
Am Montagabend, gegen 18.00 Uhr, stürzte ein 40 jähriger Mann aus dem Landkreis ERH mit seinem E-Bike aufgrund seiner Alkoholisierung. Durch den Sturz zog sich der Mann schwere Verletzungen zu und musste in einer umliegenden Klinik weiter behandelt werden. Bei einer Atemalkoholüberprüfung stellte sich eine Atemalkoholkonzentration von 0,81 mg/l heraus, weshalb dieser als absolut fahruntüchtig galt. Gegen den Mann wurde daher ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Neben strafrechtlichen drohen daher möglicherweise auch führerscheinrechtliche Konsequenzen.
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