Verhandlungen am Landgericht Bamberg
In der 18. Kalenderwoche 2023 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:
1. Das Strafverfahren gegen den 24-jährigen T. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 43 Fällen sowie 3 Fällen des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs am 04.05.2023, 09:30 Uhr, vor der 4. Strafkammer (Az. 46 KLs 750 Js 707/22).
Dem Angeklagten liegt zur Last, zunächst als sog. Conversion Agent, später als sog. Retention Agent in einem von einer größeren Tätergruppierung betriebenen Callcenter in Sofia/ Bulgarien aus, einer Vielzahl von Personen aus dem deutschsprachigen Raum in Zusammenhang mit mehreren Trading-Plattformen vorgespiegelt zu haben, dass sie durch Einzahlung von Geldern und anschließendem Handel mit verschiedenen Finanzprodukten Gewinne erzielen können.
Dabei soll eine Investition oder ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung durch die Tätergruppierung nicht stattgefunden haben, sondern von Anfang an geplant gewesen sein, die überwiesenen Geldbeträge für sich zu vereinnahmen.
Im Zeitraum Oktober 2019 bis Juli 2021 soll der Angeklagte im Zusammenhang mit verschiedenen Trading-Plattformen bei div. Kunden einen Gesamtschaden in Höhe von rund 722.000,00 Euro verursacht haben.
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern geführt.
Fortsetzungstermine: 12.05.2023 und 25.05.2023
2. Das Strafverfahren gegen die 32-jährige F. wegen gefährlicher Körperverletzung am 04.05.2023, 12:00 Uhr, vor der 3. Strafkammer (Az. 32 KLs 1107 Js 18508/22).
In dem Verfahren fand bereits am 26.04.2023 ein Hauptverhandlungstermin statt, der aufgrund der kurzfristigen Anberaumung bislang nicht Gegenstand einer Terminmitteilung war.
Der Angeklagten liegt zur Last, am 19.10.2022 in der gemeinsam bewohnten, im Raum Forchheim belegenen Wohnung im Rahmen eines Streits ihren Ehemann mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 9 cm angegriffen zu haben. Sie soll hierbei auf den Rumpf des Ehemannes eingestochen und hierbei dessen Tod billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte soll hierdurch an Rücken und Oberarm Verletzungen erlitten haben, die nur durch Zufall nicht zu einer lebensbedrohlichen Situation führten. Nachdem die Angeklagte den Geschädigten verletzte, soll sie jedoch aus eigenem Antrieb heraus von weiteren Stichen abgesehen haben.
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