„Verfahrenslotsen“ und VdK Hof arbeiten zusammen
Im Landkreis Hof ist in den letzten Jahren ein starkes Netzwerk an öffentlichen und freien Akteuren und Kooperationspartnern entstanden; die Leitstelle Pflege von Stadt und Landkreis Hof gibt hier ein exzellentes Beispiel ab. Gleichzeitig stellt das im Juni 2021 verkündete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eine weitere gravierende Veränderung dar, die mit dem bestehenden Netzwerk gemeinsam gestaltet werden soll. Das Gesetz zeigt den Weg zur inklusiven Leistungsgewährung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf. Ziel ist, eine individuelle, ganzheitliche Förderung der jungen Menschen zu ermöglichen. Hierfür sollen ihre spezifischen Belange stärker in den Blick genommen werden. In Ländern mit einheitlicher örtlicher SGB VIII/IX-Zuständigkeit wird die Leistungsgewährung zunehmend bereits gemeinsam organisiert, in Bayern regelt § 36b SGB VIII die Zusammenarbeit bei Zuständigkeitsübergängen.
Um das bestehende Netzwerk zu stärken bzw. zu erweitern hat sich dieser Tage der Leiter des Projektes „Verfahrenslotsen“, Gerhard Tröger, mit VdK-Geschäftsführerin Birgit Stelzer und Kreisvorsitzendem Bert Horn getroffen. Ziel ist eine möglichst enge Verknüpfung der Beratung hilfebedürftiger Jugendlicher und deren Eltern mit konkreten Hilfsangeboten. Während die seit Oktober 2022 etablierten Verfahrenslotsen im Rahmen einer niederschwelligen Erstberatung sowie Unterstützung bei notwendigen Anträgen im Jugendhilfebereich bereit stehen, kann der VdK bei Leistungsanliegen im Bereich 9. des Sozialgesetzbuches konkrete Hilfe, Rechtsberatung und auch Rechtsvertretung anbieten. Beide Einrichtungen sehen diese Zusammenarbeit als markanten Schritt im Einsatz für jüngere, hilfsbedürftige Menschen.
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