Ener­gie­preis­zu­schuss für Bay­reu­ther Sportvereine

Seit heu­te kön­nen die Sport- und Schüt­zen­ver­ei­ne in Bay­ern einen all­ge­mei­nen Ener­gie­preis­zu­schuss bei stei­gen­den Aus­ga­ben für Ener­gie­trä­ger bean­tra­gen. Bay­reu­ther Ver­ei­ne fin­den die­sen Antrag mit den dazu­ge­hö­ri­gen Richt­li­ni­en auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te www​.bay​reuth​.de. Mit dem Zuschuss will die Lan­des­re­gie­rung den Ver­ei­nen bei den sprung­haft gestie­ge­nen Ener­gie­kos­ten unter die Arme hel­fen. Der Ener­gie­preis­zu­schuss soll dazu bei­tra­gen, dass die Ver­eins­sport­stät­ten trotz hoher Ener­gie­kos­ten offen­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Der Frei­staat stellt den Sport- und Schüt­zen­ver­ei­nen hier­für 18 Mil­lio­nen Euro bereit. Ein all­ge­mei­ner Ener­gie­preis­zu­schuss wird den­je­ni­gen Sport- und Schüt­zen­ver­ei­nen auf Antrag gewährt, die erhöh­te Ener­gie­aus­ga­ben haben und im Jahr 2023 die Ver­eins­pau­scha­le erhal­ten. Maxi­mal beträgt der Zuschuss 80 Pro­zent der ein­fa­chen Ver­eins­pau­scha­le 2023. Das Ver­fah­ren zur Gewäh­rung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses ist eng mit der Ver­eins­pau­scha­le ver­knüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antrag­stel­lung beim Sport­amt der Stadt Bay­reuth mög­lich. Im Zuge der Antrag­stel­lung müs­sen kei­ne Nach­wei­se oder Unter­la­gen vor­ge­legt wer­den. Die Aus­zah­lung des Ener­gie­preis­zu­schus­ses erfolgt zusam­men mit der Ver­eins­pau­scha­le pau­schal in Höhe von 80 Pro­zent der Ver­eins­pau­scha­le. Nach­wei­se über gestie­ge­ne Aus­ga­ben für Ener­gie­kos­ten, bei­spiels­wei­se in Form einer Gegen­über­stel­lung der Jah­res­rech­nun­gen 2021 und 2023, müs­sen Ver­ei­ne erst im Jahr 2024 einreichen.