Bayreuther Oberbürgermeister Thomas Ebersberger äußert sich zum Eisstadion-Antrag der Bayreuther Gemeinschaft
Bayreuths Oberbürgermeister Thomas Ebersberger antwortet auf Antrag der Bayreuther Gemeinschaft nach § 15 GeschO „Städtisches Eisstadion sowie ein Sportstättenkonzept“
In einer E-Mail äußert sich der Bayreuther Oberbürgermeister Thomas Ebersberger zum Antrag der BG Fraktion vom 15. März 2023. So schreibt er im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrter Herr Kämpf,
zu dem Antrag nach § 15 GeschO „Städtisches Eisstadion sowie ein Sportstättenkonzept“ ist nach Prüfung auf folgendes hinzuweisen:
Gemäß Art. 37 GO umfasst die Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters alle laufenden Angelegenheiten, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen auslösen.
Diese drei Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um eine Angelegenheit als laufende Angelegenheit zu bewerten.
Auch wenn die in den diversen Anträgen angesprochenen Themen durchaus Themen von grundsätzlicher Bedeutung sein können, so sind aber die Prüfung und Klärung von Sachverhalten, die mit diesen Themen in Zusammenhang stehen, nicht automatisch keine laufende Angelegenheit mehr.
Prüfaufträge an die Verwaltung um Sachverhalte aufzuklären kann ein 1. Bürgermeister daher in eigener Zuständigkeit erteilen.
Den Stadträten steht es bei der Antragstellung frei, ihre Anträge so zu formulieren, dass sie über einen reinen Prüfauftrag an die Verwaltung hinaus gehen.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, um eine langjährige Praxis. Ein Oberbürgermeister/ Oberbürgermeisterin kann bei Prüfaufträgen die zuständigen Dienststellen ohne vorherigen Beschluss eines Gremiums mit der Prüfung und Fertigung eines Antwortschreibens an die Antragsteller beauftragen. Eine Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung in Beschlussgremien ist aus vorgenannten Gründe nicht üblich.
Zudem darf ich Sie daran erinnern, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 18.10.2022 unter TOP 7 der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.09.2022 auf Einstellung der Kosten der Sanierungsmaßnahmen für das Städtische Eisstadion in den Haushalt 2023 vorberaten wurde. Seinerzeit wurde Ihr Antrag vom 11.03.2022 als Unterpunkt a) mit auf die Tagesordnung gesetzt und ist in die Diskussion mit eingeflossen.
Unabhängig davon, möchte ich auf die Anlage (mein von Ihnen beigefügtes Antwortschreiben vom 19.09.2022) eingehen, in dem ausgeführt wurde: „Für das Jahr 2023 ist das Nachbargebäude, die ehemalige Zulassungsstelle, als Abriss vorgesehen. Zumindest für den Kraftraum soll ein Container vor dem Eisstadion aufgebaut werden.“
Demzufolge möchte ich doch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, wie überrascht sich die BG mit der Einstellung von Mitteln für den Container im Haushalt zeigte.
Eine Kopie dieses Antwortschreibens wird zum einen zur Kenntnis an die Fraktionen des Stadtrats versandt und zum anderen – gemäß dem Vorgehen der BG – an den lokalen Presseverteiler, damit das Vorgehen der Verwaltung nachvollzogen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ebersberger Oberbürgermeister
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