iKratos informiert: Änderung in der Bayerischen Bauordnung bzgl. Photovoltaik
Photovoltaik für Reihen- und Doppelhäuser attraktiver
Abstand zum Nachbardach für Photovoltaikmodule auf 0,5 meter verringert
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde in Sachen Photovoltaik überarbeitet. Bislang galt, dass Photovoltaikanlagen einen Abstand von mindestens 1,25 m vom Nachbardach einhalten müssen, wenn die Photoovltaikmodule nicht als „nicht brennbar“ klassifiziert sind.
Dies trifft in der Regel auf alle herkömmlichen Glas-Folien Module zu, welche als „schwer brennbar“ eingestuft werden. Ein Abstand von 0,5 m durften nur sogenannte Glas-GlasModule einhalten, welche als „nicht brennbar“ klassifiziert werden.
Nun wurde die BayBO zum 01.03.2023 überarbeitet: Es wird kein Unterschied mehr zwischen der Art der Module gemacht, sondern lediglich zwischen der Art der Montage.
So steht nun in der BayBo Art. 30:
„(5) 1Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichte und Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden und von Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind, müssen
1. mindestens 1,25 m entfernt sein
a) Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind, und
b) nicht dachparallel installierte Solaranlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und
2. mindestens 0,50 m entfernt sein dachparallel installierte Solaranlagen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind.“
Es bedeutet, dass Photovoltaikmodule, die wie auf dem obigen Bild abgebildet, dachparallel installiert werden nur noch einen Abstand von 0,5 m einhalten müssen. Dies gilt somit auch für die herkömmlichen und meist leistungsstärkeren Glas-Folien-Module.
Für Eigenheimbesitzer eines Reihen- oder Doppelhauses heißt das, dass Photovoltaikanlagen wieder attraktiver werden können, da sich nun die nutzbare Fläche vergrößert.
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