Stadt Bamberg erteilt Genehmigung zur Fällung von zwei Linden
Kranke Bäume werden auf Privatgrund gefällt
In der Nürnberger Straße müssen zwei Lindenbäume gefällt werden, die sich auf dem Parkplatz des „Ring-Centers“ befinden. Beide Bäume sind stark geschädigt und könnten Passanten gefährden.
Die größere Linde leidet unter ausgeprägten und tiefen Faulstellen am Hauptstamm, viel Totholz sowie starkem Mispelbefall, der den Baum zusätzlich schwächt. Die zweite Linde hat einen ausbruchgefährdeten Zwiesel – eine Aufgabelung in zwei Pflanztriebe – und zudem starke Wipfeldürre, abblätternde Rinde, viel Totholz und ist ebenfalls von Mispeln befallen.
Dadurch sind beide Bäume nicht mehr verkehrssicher und müssen wegen der Lage am öffentlichen Verkehrsgrund gefällt werden. Das Klima- und Umweltamt hat dem Eigentümer die beantragte Baumfällgenehmigung erteilt.
Dieser hat den Antrag auf Fällung noch im Februar gestellt, eine Genehmigung und Umsetzung konnte allerdings wegen der Kürze der Zeit nicht mehr im gleichen Monat erfolgen. Laut Bundesnaturschutzgesetz kann die Fällung auch noch nach dem 1. März (Schonzeitraum) erfolgen, wenn die Maßnahme im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit möglich ist. Besonders, wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient. Da die Bäume akutes Gefährdungspotential aufweisen und zudem an die Parkflächen angrenzen, ist eine Verschiebung bis Oktober nicht realistisch.
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